Muss der Staat jetzt zahlen?
Klagen von Betriebsinhabern, gegen die unter dem Seuchen-Regime verhängten Betriebsschließungen, blieben fast ausnahmslos ohne Erfolg. Die Gerichte folgten dem Argument: Gesundheit ist wichtiger als wirtschaftliche Einzelinteressen. In der zweiten Phase geht es jetzt um die Frage, ob die Betriebe Schadensersatzansprüche gegen die Auslöser des Lockdowns haben. Dazu gibt es im Eilverfahren ein erstes Gerichtsurteil.