Bundesfinanzhof setzt Gemeinnützigkeit Grenzen
Wer privat Schulunterricht gegen Entgelt gibt, also eine Privatschule betreibt, muss bei den Gebühren aufpassen, wenn er die Gemeinnützigkeit und damit die Steuerprivilegierung behalten will. Der BFH hat jetzt die Grenzen der Gemeinnützigkeit aufgezeigt.