Dem Online-Pranger entkommen
Unternehmen, die wegen unsauberer Geschäftspraktiken, also Korruption, Schwarzarbeit, Steuerhinterziehung und ähnlichen Vergehen verurteilt wurden, können seit Anfang Dezember im Wettbewerbsregister, einer öffentlich einsehbaren Online-Liste, vermerkt werden. Weil die Liste öffentlich einsehbar ist, entsteht ein riesiger Imageschaden. Unternehmen sollten daher versuchen, wieder von der Liste gelöscht zu werden. Dazu müssen sie einige Bedingungen erfüllen.