Arbeitgeber darf jüngere Bewerber bevorzugen
Kann der Arbeitgeber die Einstellung eines schwerbehinderten Bewerbers ablehnen, wenn dieser die Altersgrenze überschreitet, um einen jüngeren Bewerber einzustellen? Das Bundesarbeitsgericht (BAG) musste entscheiden, ob es sich dabei um eine Altersdiskriminierung handelt.