Können Einmalzahlungen auf den Mindestlohn angerechnet werden?
Der Mindestlohn steigt kontinuierlich und liegt seit Januar 2024 bei 12,41 Euro. Nicht alle Betriebe können das so ohne Weiteres verkraften. Aber dürfen sie deshalb Einmalzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld zeitratierlich auf die Monate umlegen, um auf diese Weise den Mindestlohn zu erfüllen? Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg musste das jetzt entscheiden.