Stichproben-Kontrollen sind notwendig
Das Amtsgericht Landstuhl in Rheinland-Pfalz hat ein Urteil gefällt, das bei so manchem Spediteur für Stirnrunzeln sorgen dürfte. Im Kern ging es darum, wie persönliche Sorgfaltspflichten zu gewährleisten sind, die vernünftig und sachgerecht in der Praxis delegiert wurden.