Fliegender Wechsel geht nicht mehr
Auslandseinsätze fördern die Karriere. Es gibt allerdings Bedingungen, die den Arbeitseinsatz in der EU unattraktiv machen. Beispielsweise dann, wenn ein deutscher Arbeitnehmer, der in einen anderen EU-Staat arbeiten will, dem dortigen Sozialversicherungssystem beitreten muss. Allerdings gibt es Ausnahmereglungen. Doch die hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) jetzt verschärft.