Kauf von Erbanteilen setzt Spekulationsfrist nicht zurück
Ein Erbe kauft anderen Miterben deren Anteile ab und kommt so in den Besitz zweier wertvoller Grundstücke. Die will er verkaufen - steuerfrei. Das Finanzamt vertritt jedoch eine gänzlich andere Auffassung. Der BFH musste schlichten - und fällte ein wichtige Urteil für Nachfolgeplanungen.