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Spekulationsfrist
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  • Streitfrage Veräußerungsgewinne im Erbschaftsfall

Kauf von Erbanteilen setzt Spekulationsfrist nicht zurück

Eine Person versucht den Zeiger einer Uhr anzuhalten
Zeit anhalten. © DNY59 / Getty Images / iStock
Ein Erbe kauft anderen Miterben deren Anteile ab und kommt so in den Besitz zweier wertvoller Grundstücke. Die will er verkaufen - steuerfrei. Das Finanzamt vertritt jedoch eine gänzlich andere Auffassung. Der BFH musste schlichten - und fällte ein wichtige Urteil für Nachfolgeplanungen.
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  • Steuerliche Folgen bei trennungsbedingtem Auszug eines Ehepartners

Privates Veräußerungsgeschäft: Steuerpflicht bei trennungsbedingtem Verkauf

Modellhaus aus Keramik steht auf einem Kaufvertrag
Modellhaus aus Keramik steht auf einem Vertrag. © Nuthawut Somsuk / Getty Images / iStock
Nach einer Scheidung zog ein Mann aus der bislang gemeinsamen Immobilie aus, verkaufte der Ex-Gattin seinen Anteil und musste auf den Gewinn Steuern zahlen. Das gefiel ihm überhaupt nicht, schließlich sei der Verkauf unfreiwillig gewesen. Der Fall landete schließlich vor dem Bundesfinanzhof.
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  • Bundesfinanzhof gibt findigem Verkäufer Recht

Steuerfrei in der Spekulationsfrist verkaufen

Altbau mit goldener Fassade
Altbau mit goldener Fassade © KB3 / Fotolia
Für den steuerfreien Verkauf von Immobilien gibt es eine lange Spekulationsfrist - und eine Ausnahme, wenn eine Immobilie zu Wohnzwecken genutzt wird. Werden beide Bedingungen kombiniert, kann sogar ein steuerfreier Verkauf in der Spekulationsfrist erreicht werden. Das hat ein findiger Kläger geschafft - und das sogar, obwohl die Immobilie gar nicht zu Wohnzwecken geeignet war.
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  • Wie lange muss gewartet werden, bis ein Geschenk weiterverkauft werden darf?

Wenn das Grundstück gleich zweimal den Besitzer wechselt

Maklervertrag
Wenn das Grundstück gleich zweimal den Besitzer wechselt. Copyright: Pixabay
Es ist nicht unüblich, dass Eltern ihren Kindern irgendwann, "wenn die Zeit reif ist", ein Haus oder ein Grundstück schenken. Doch was ist, wenn die Beschenkten damit gar nichts anfangen können und es gleich weiterveräußern? Liegt dann ein steuerlicher Missbrauch vor?
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  • Immobilienverkauf im Sanierungsgebiet

Unfreiwillig in die Spekulationsfrist gerutscht

Metallene Stützen an einer Häuserwand
Immobilienverkauf im Sanierungsgebiet. Copyright: Pixabay
10 Jahre sind eine lange Zeit. Sie müssen vollständig durchgehalten werden, bevor eine Immobilie im Privatvermögen verkauft wird (sofern es nicht das selbstbewohnte Haus ist). Diese Regelung erwies sich nun für einen Verkäufer in einem Sanierungsgebiet nachträglich als Falle.
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  • Finanzamt darf keinen Spekulationsgewinn festsetzen

Wohnungs-Einrichtung bleibt bei Verkauf unversteuert

Nutzt der Eigentümer seine Ferienwohnung nicht selbst, dann fällt beim Verkauf die sogenannte Spekulationssteuer an – falls das Objekt nicht mindestens 10 Jahre in seinem Besitz war. Aber wie hoch ist der anzusetzende Verkaufspreis und wie berechnet sich die Höhe der Steuer, wenn die Immobilie mit der gesamten Einrichtung verkauft wird?
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  • Besondere Umstände innerhalb der Spekulationsfrist

Vorsicht, Falle bei der Grundstücksveräußerung

Nach zehn Jahren dürfen Sie den Gewinn beim Verkauf eines privaten Grundstücks steuerfrei einstreichen. Verkaufen Sie vorher, fallen Sie unter die zehnjährige Spekulationsfrist. Auch hier ist ein steuerfreier Verkauf möglich. Aber die Voraussetzungen dafür müssen penibel erfüllt sein. Darüber ist gerade eine Eigentümerin beim Verkauf ihrer Immobilie gestolpert.
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  • Bei Zwangsverkauf der Immobilie

Nießbrauch mit Tücken

Historisches Herrenhaus mit Nebengebäude bei Porvoo, Finnland, Europa
Eigentlich eine feine Sache, so ein Häuschen mit Nebengebäude. Nur nicht immer, wenn es zwangsverkauft werden muss. © Picture Alliance
Die Vererbung von Immobilien zu Lebzeiten mit Wohnvorbehalt – der Nießbrauch – findet immer mehr Anhänger. Sind auf der Immobilie noch Schulden und der vererbende Elternteil gibt die Belastung nicht an die Kinder weiter, kann das zu unerwünschten Steuerfolgen führen.
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  • Vorsicht, Steuerbefreiung kann nachträglich entfallen

Das Familienheim nicht zu früh weiter übertragen!

Achten Sie im Erbfall sorgsam darauf, die geerbte Immobilie nicht zu früh weiter zu übertragen. Es gilt die 10-Jahres-Frist für die Steuerbefreiung. Und diese kann ganz schnell entfallen. Das zeigt ein aktueller Fall zeigt, der gerade vor dem höchsten deutschen Steuergericht verhandelt wurde.
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  • Randjahre besonders behandelt

Spekulationsfrist: Nicht immer 10 Jahre

Die Veräußerung privat genutzten Wohneigentums bleibt u.U. auch innerhalb der zehnjährigen Spekulationsfrist steuerfrei. Voraussetzung: das Objekt wurde im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren selbst bewohnt. Im entschiedenen Fall wurde im Jahr der Veräußerung die Wohnung noch ein paar Monate fremdvermietet bevor diese veräußert wurde. Das Finanzgericht Baden-Württemberg urteilte, das dies unschädlich sei. Es ist im ersten und im letzten Jahr des Betrachtungszeitraumes keine ausschließliche private Nutzung notwendig!
Urteil: FG Baden-Württemberg AZ: 13 K289/17
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  • Keine zenhjährige Spekulationsfrist gesetzt

Erbbauzinsen sind keine Anschaffungskosten

Erbaurechte sind keine Anschaffungskosten. Sie unterliegen deshalb auch nicht der steuerlichen Spekulationsfrist, wenn das Recht innerhalb von zehn Jahren verkauft wird. Damit ergibt sich eine interessante Lösung, um Veräußerungsgewinne aus Immobilien steuerfrei zu stellen.
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  • Rückabwicklung geschlossener Immobilienfonds

Bei Zinserlass entfallen auch die Steuern

Beim Verkauf geschlossener Immobilienfondsanteile kann Ihnen die Bank die Zinsen erlassen. Ein höchstrichterliches Urteil sorgt dafür, dass Sie sich darüber wirklich freuen können.
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