Bei Unterhaltszahlungen den richtigen Zeitpunkt treffen!
Unterhaltszahlungen an bedürftige Verwandte – auch im Ausland – können bei der Steuer abgesetzt werden. Sogar in unbegrenzter Höhe, wenn es beispielsweise um Pflegekosten geht. Aber es gibt dabei eine fiese steuerliche Falle.