Besteuerung von VIP-Logenplätzen
Unternehmer machen Mitarbeitern oder Kunden manchmal besondere Zuwendungen. Das können kleine Geschenke, aber durchaus auch einmal VIP-Logenplätze sein. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat nun darüber entschieden, wie die Pauschalsteuer ermittelt werden muss und wie sie geschätzt werden darf.