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Steuerschätzung
  • FUCHS-Briefe
  • Bundesfinanzhof bremst Fiskus aus

Finanzamt darf nicht immer schätzen

Goldenes Eingangsschild des Bundesfinanzhof
Bundesfinanzhof © dpa
Das Finanzamt darf den Umsatz und Gewinn eines Unternehmers nicht immer frei schätzen. So hat der Bundesfinanzhof (BFH) im Fall eines Restaurantbetreibers entschieden, der sich gegen die Schätzung von Umsätzen in den Jahren 2011 bis 2014 gewehrt hatte. Das Urteil ist für alle Streitfälle bis 2020 relevant.
  • FUCHS-Briefe
  • Bundesfinanzhof entdeckt viele Mängel

Regeln für Umsatzschätzungen durch das Finanzamt werden angepasst

Goldenes Eingangsschild des Bundesfinanzhof
Bundesfinanzhof © dpa
Deutschlands oberstes Finanzgericht sieht viele offene Fragen bei Umsatzschätzungen durch die Finanzämter. Protokolliert ein Unternehmen seine Umsätze nicht sauber, können diese vom Finanzamt geschätzt werden. Die Art und Weise, wie die Ämter die Umsätze schätzen, steht zunehmend in der Kritik. Jetzt mahnt der Bundesfinanzhof (BFH) Änderungen an.
  • FUCHS-Briefe
  • Steuerschätzung weckt falsche Hoffnungen

Nominale Berechnung bläht Steuereinnahmen der kommenden Jahre auf

Geldladen einer Registrierkasse
Eine mit Geld gefüllte Kasse. © Patrick Daxenbichler / stock.adobe.com
Die Steuerschätzung hat vor einigen Tagen überraschend stark steigende Steuereinnahmen für die kommenden fünf Jahre vorhergesagt. Das liegt vor allem an der nominalen Berechnung des Wirtschaftswachstums. Real sieht das Bild ganz anders aus.
  • FUCHS-Briefe
  • Völlig überzogene Betriebsprüfung

Hinzuschätzung des Finanzamts ist unangemessen

Betriebsprüfungen enden häufig mit einer Hinzuschätzung. Das ist zwar schönstes Steuer-Deutsch, kann aber bei der Gewinnermittlung zu satten Steuernachzahlungen führen. Die gute Nachricht: Nicht jeder kleinste Fehler in der Buchführung ist ein Grund für eigenmächtige Gewinnermittlungen.
  • FUCHS-Briefe
  • Bei ausländischen Einkünften aus Kapitalvermögen

Fiskus darf sich Schätzung nicht zu einfach machen

Noch immer wirken die Ankäufe von Steuer CDs aus Liechtenstein und der Schweiz nach. Gut zwei Jahrzehnte später ist der Fiskus noch immer mit den Unterlagen beschäftigt. Oft sind diese so dürftig, dass die Beamten Einkünfte schätzen müssen. Dabei dürfen sie es sich nicht zu einfach machen.
  • FUCHS-Briefe
  • Steuererklärung zu spät eingereicht

BFH ermöglicht Rettung in letzter Minute

Es kommt nicht selten vor: Der überlastete Steuerberater schafft es nicht rechtzeitig, die Steuererklärungen für den Mandanten fristgerecht beim Finanzamt einzureichen. Das Finanzamt erlässt dann geschätzte Steuerbescheide. Nun gibt es noch eine Möglichkeit zur „Rettung in letzter Minute". Das hat der BFH klargestellt.
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