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Steuervorteil
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  • Wohnungsüberlassung steuerlich abzugsfähig

Unentgeltliche Überlassung ist Naturalunterhalt

Trennen sich Partner, gibt es oft Streit um Haus und Hof. Wer seinem Partner die Immobilie unentgeltlich überlässt, gewährt damit einen Naturalunterhalt. Das hat jetzt der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden. Damit öffnet sich eine Gestaltungsoption nach einem Urteil, in dem der BFH das Mitwohnen der Ex-Ehefrau nicht mehr als Eigennutzung akzeptiert hatte.
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  • Viele Sonderregeln für Unternehmer

Steuern sparen mit Ukraine-Hilfen

Gleich vier BMF-Schreiben erschaffen dem helfenden Unternehmer ein Konvolut an möglichen Steuervergünstigungen. Diese sind im Zusammenhang zu sehen. Und sollten auch in der Planung so eingesetzt werden. FUCHSBRIEFE erläutern den Synergieeffekt. Und auch die teilweise etwas sperrigen steuerlichen Hintergründe. Ein Hexenwerk ist das dann nicht mehr
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  • BFH-Urteil zur Pensionszusage für Geschäftsführer

Gehaltskürzung für pensionierten Geschäftsführer vermeiden

Pension
Pension © Achim Schneider/reisezielinfo.de/Getty Images/iStock
Wer als pensionierter Gesellschafter-Geschäftsführer später doch wieder in derselben GmbH zu arbeiten beginnt, hat ein Steuerproblem. Denn der Bundesfinanzhof hat in einem Urteil enge Grenzen für Geschäftsführer gezogen (FB vom 12.06.). FUCHSBRIEFE verraten Ihnen aber, wie Geschäftsführer dennoch über den Pensionseintritt hinaus für ihre GmbH tätig sein können.
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  • Bundesrechtsanwaltskammer gibt Orientierung

Was der Steuerberater besser nicht erfahren sollte

Binders of papers waiting to process by bookkeeper woman or financial inspector
Binders of papers waiting to process by bookkeeper woman or financial inspector © rogerphoto / Stock.adobe.com
Steuerberater sollten viel von Ihren Mandanten wissen, aber nicht immer alles. Denn die Experten werden immer öfter zu Handlangern der Finanz-Behörden gemacht. Darum kann es schädlich sein, wenn der Berater von allen Gestaltungen weiß, die Unternehmer vielleicht noch auf eigene Faust unternommen haben. FUCHSBRIEFE verraten Ihnen, was Ihr Steuerberater besser nicht wissen sollte und wo Sie sich dazu informieren können.
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  • Attraktive Steuer-Anreize für deutsche Senioren

Wo Rentner im Ausland Steuern sparen

Flugzeug über Palmen
Flugzeug über Palmen © tarasov_vl / Getty Images / iStock
Aufgrund des Pflegenotstands und der hohen Preise in Deutschland ist der Lebensabend im Ausland für immer mehr Senioren eine Option. Wer darüber nachdenkt, sollte sich auch mit dem Thema Steuern auseinandersetzen. FUCHSBRIEFE haben sich nach Ländern umgesehen, die Rentnern attraktive Steuer-Anreize bieten.
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  • Staat will mit Zinsen bestrafen und erziehen

Finanzgerichte bestehen auf Rechnungszins 6%

Graue Wand mit Aufschrift Finanzamt
© Tobias Arhelger / stock.adobe.com
Das Bundesverfassungsgericht (BVG) hat den Zinssatz von 6% für Nachzahlungen oder Erstattung für verfassungswidrig erklärt. Es gibt aber Finanzgerichte, die dem BVG widersprechen. Der Zinssatz müsse teilweise weiter gelten, als Strafe oder Erziehungsmaßnahme. FUCHSBRIEFE nennen Ihnen die Daumenregel, womit Sie wann rechnen müssen.
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  • Bundesfinanzhof erlaubt erneut Schenkungen in Kette

Steuer-Vorteile in Kettenschenkung sichern

Bundesfinanzhof
Bundesfinanzhof. © Marc Müller / dpa / picture alliance
Wer Vermögen an Personen fern der eigenen Stammlinie verschenken will, sollte die Gestaltungsmöglichkeit der Kettenschenkung kennen. Mit der lassen sich tausende Euro sparen, weil Freibeträge optimal genutzt werden. Der Bundesfinanzhof erlaubt solche Schenkungen ausdrücklich.
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  • Rückstellungen für Altersteilzeitbeschäftigte

Finanzgericht hilft Steuern sparen

Steuern
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Rechtzeitig zum Jahresabschluss hat das Finanzgericht Köln Unternehmern ein Geschenk gemacht. Unternehmer haben jetzt noch die Möglichkeit, Rückstellungen in der Steuerbilanz für Altersteilzeitkräfte zu bilden. FUCHSBRIEFE sagen, wie es geht.
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  • Steuern sparen mit Zukunftsinvestitionen

Neue Regelungen für Investitionsrücklage

Münzen
Geld. © gerenme / iStock / Thinkstock
Das Geschäftsjahr neigt sich dem Ende, die Planungsphase für das neue Geschäftsjahr wird "heiß". Um die Steuerlast für das noch laufende Jahr zu reduzieren, sollten Unternehmer nach vorn denken. Wer jetzt Zukunftsinvestitionen plant, kann ordentlich Steuern sparen. Und dabei gibt es jetzt sogar deutliche Verbesserungen für Unternehmer.
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  • Ein kostenloses Kapitalanlage-Lehrbuch

Der neue Erlass zur Abgeltungssteuer ist sehr gründlich

Laptop und Unterlagen mit Finanzdaten auf einem Tisch
Laptop und Unterlagen mit Finanzdaten auf einem Tisch. © miztanya / stock.adobe.com
Selten war ein Erlass des Finanzministeriums so ausführlich und auf den Punkt geschrieben wie der jüngste zur Abgeltungssteuer. Dabei ist die Frage – Kapitalertragssteuer oder nicht – gar nicht das Interessanteste. Die einzelnen Definitionen sind es! FUCHSBRIEFE stellen Ihnen das Wichtigste der 125 Seiten vor.
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  • Geplantes Zukunftsfinanzierungsgesetz mit guten Ansätzen

Die Zukunft cleverer finanzieren

Personen vor Geldscheinen
Miniaturfiguren vor Geldscheinen. © Thomas Weißenfels / stock.adobe.com
Man darf gespannt sein, wie viel im Gesetzgebungsverfahren von den Vorschlägen von Finanzminister Christian Lindner und Justizminister Marco Buschmann, die "Zukunft zu finanzieren", hängen bleibt. Hinter dem hochtrabenden Namen des Gesetzentwurfs verbergen sich einige moderate Erleichterungen für Kapitalanleger. Schon jetzt ist da noch Luft nach oben.
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  • Reichweite ausschlaggebend für Vergünstigung

Neue steuerliche Anforderungen für E-Autos

Grünes Stromkabel mit Stecker in Form eines Autos
Grünes Stromkabel mit Stecker in Form eines Autos. © Mipan / Panthermedia
Werden E-Autos als Dienstwagen genutzt, gelten für Unternehmen nun neue gesetzliche Anforderungen für steuerliche Vergünstigungen.
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  • Keine Steuervorteile bei Umbau

Verschenktes Haus bringt keine Steuervorteile

Die steuerliche Förderung von privaten Investitionen in Häuser ist eine gute Sache. Wird die Immobilie allerdings nur deshalb aufgehübscht, um sie für eine Schenkung an die Kinder vorzubereiten, spielt das Finanzamt nicht mit. Es fehlt in diesem Fall an einer entscheidenden Absicht.
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  • Frei fahren für 1.080 EUR

BFH genehmigt Rabattfreibetrag für Ruhestandsbeamte

Können Arbeitnehmer beim Arbeitgeber Waren oder Dienstleistungen verbilligt oder gratis beziehen, kann der Vorteil bis zu 1.080 Euro pro Nase und Jahr steuerfrei sein. Bedingung für diesen in § 8 Absatz 3 des Einkommensteuergesetzes geregelten "Rabattfreibetrag": Es muss sich um solche Waren oder Dienstleistungen handeln, „die vom Arbeitgeber nicht überwiegend für den Bedarf seiner Arbeitnehmer hergestellt, vertrieben oder erbracht werden“. Gemeint sind damit vorrangig solche Waren und Leistung
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  • Einkommengrenzen und Wohnungsbauförderungsvorschriften beachten

Steuervorteil für Darlehen der Handwerkskammer nutzen

Zinsvorteile bei Darlehen, die aus öffentlichen Haushalten gewährt werden, sind für eine zu eigenen Wohnzwecken genutzte Wohnung im eigenen Haus unter Umständen steuerfrei. Das gilt auch für Darlehen einer Handwerkskammer.
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  • Entlastungen für E-Mobilität wird ausgeweitet

Ein paar Steuerschmankerl

Zu einer großen Steuerreform haben sich CDU/CSU und SPD im Koalitionsvertrag nicht durchringen können. Einige Gesetzesvorhaben bringen aber durchaus Entlastungen – wenn auch nur für spezielle Zielgruppen.
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  • Betrieb mit eigener Stromeigenerzeugung müssen um Subventionen bangen

Steuerbefreiung gestrichen

Die EU hat 10.000 Betrieben in Deutschland überraschend die Befreiung von der Ökostromumlage gestrichen. Betroffen sind Unternehmen, die Strom in Kraft-Wärme-Kopplung herstellen. Berlin verhandelt nun, wie die Steuerbefreiung gerettet werden kann.
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  • BFH präzisiert Steuerstundungsmodell

Aktivität beugt vor

Sie können steuerbegünstigt in einen geschlossenen Fonds investieren, wenn er kein vorgefertigtes Modell ist. Was darunter zu verstehen ist, hat der BFH jetzt festgestellt.
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  • Zweitwohnungen steuerlich betrachtet

Einrichtungskosten außen vor

Die Unterkunftskosten für eine Zweitwohnung sind bei 1.000 Euro im Monat gedeckelt – das gilt aber nicht für die Kosten der Einrichtung.
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  • Bei Vermietung auf die Tube drücken

Leerstand kostet Steuervorteile

Andauernder Leerstand einer Immobilie kostet Sie die steuerliche Anerkennung der Werbungskosten. Dabei ist es unerheblich, ob Sie an der Nichtvermietbarkeit die Schuld tragen oder nicht, entschied der BFH.
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