Aufdeckung stiller Reserven in der Sperrfrist vermeiden
Bei Buchwertübertragungen zwischen Unternehmen gilt eine siebenjährige Sperrfrist. Die einzuhalten ist wichtig, weil andernfalls rückwirkend stille Reserven aufgedeckt und versteuert werden müssen. Der Bundesfinanzhof hat aber auch eine Ausnahme definiert.