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Stille Reserven
  • FUCHS-Briefe
  • Buchwertübertragung steuerlich optimal gestalten

Aufdeckung stiller Reserven in der Sperrfrist vermeiden

Goldenes Eingangsschild des Bundesfinanzhof
Goldenes Eingangsschild Bundesfinanzhof © dpa
Bei Buchwertübertragungen zwischen Unternehmen gilt eine siebenjährige Sperrfrist. Die einzuhalten ist wichtig, weil andernfalls rückwirkend stille Reserven aufgedeckt und versteuert werden müssen. Der Bundesfinanzhof hat aber auch eine Ausnahme definiert.
  • FUCHS-Briefe
  • Landwirte im Glück

Keine Steuer bei Landtausch

Landwirte können sich freuen. Der Bundesfinanzhof hat ein für sie positives Urteil gesprochen. Es betrifft den Landtausch – etwa zur Arrondierung von Landwirtschaftsflächen, um diese besser bewirtschaften zu können.
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  • Nach Bildung von stillen Reserven durch Verkauf eines Wirtschaftsguts

„Aufdeckungsfrist“ korrekt verlängern

Der Bundesfinanzhof beschäftigte sich mit dem „Beginn der Herstellung" eines Gebäudes. Das ist wichtig für den Versteuerungszeitpunkt stiller Reserven. Das Urteil fällt für Unternehmer positiv aus.
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