Weihnachtsgeldkürzung bei Streiktagen
Unternehmen dürfen Fehltage durch Streiks negativ auf das Weihnachtsgeld anrechnen. Eine Betriebsvereinbarung, die alle Fehltage gleich behandelt, gilt als rechtsgültig. Das sei keine gezielte Benachteiligung streikender Mitarbeiter, sondern eine allgemeine Regelung, so eine Arbeitsgerichtsentscheidung.