Mitbestimmung bei Streikbruch-Prämie abgelehnt
Arbeitgeber können Streikbruchprämie zahlen, wenn sie erwarten, dass die Gewerkschaft zum Streik aufruft. Aber kann bei der Ausgestaltung und Verteilung dieser Prämien der Betriebsrat mitbestimmen? Darüber musste das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg entscheiden.