Freie Tage sind bei Krankheit nachzuliefern – oder auch nicht
Beschäftigte, die in Schicht arbeiten, zusätzlich kleine Kinder betreuen oder Angehörige pflegen, haben manchmal einen tariflichen Anspruch auf freie Tage. Was gilt aber, wenn Arbeitnehmer an solchen Freistellungstagen arbeitsunfähig erkranken? Sind die Tage dann verloren oder bleibt der tarifliche Freistellungsanspruch, ähnlich wie beim Urlaubsanspruch, bestehen?