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Teilzeit- und Befristungsgesetz
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  • Arbeitszeit: Wunsch und Wirklichkeit

Arbeitszeiten nach Teilzeit

Arbeit und Zeit
© kieferpix / Getty Images / iStock
Arbeitgeber dürfen die Arbeitszeiten für Mitarbeiter, die aus der Teilzeit zurückkehren, festlegen. Das hat das Landesarbeitsgericht Köln betont. Mitarbeiter haben keinen Anspruch auf die Bestimmung der Arbeitszeiten.
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  • Befristung: Über frühere Beschäftigung informieren

Unzureichende Information macht Befristung unwirksam

Das Arbeitsgericht Düsseldorf hat entschieden: Bei befristeten Einstellungen mit Sachgrund muss der Betriebsrat vollständig über frühere Beschäftigungszeiten informiert werden. Andernfalls ist die Befristung unwirksam.
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  • Bundesarbeitsgericht stärkt Rechte befristet Angestellter

Gleichbehandlung für Befristete

Außenaufnahme BAG
© 2023 Das Bundesarbeitsgericht
Das Teilzeit- und Befristungsgesetz schützt befristet Angestellte vor schlechterer Behandlung. Das Bundesarbeitsgericht verlangt die Korrektur diskriminierender tariflicher Regelungen. Betroffen davon sind Arbeitgeber mit gestaffelten Vergütungssystemen. Sie sollten ihre Verträge prüfen.
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  • Arbeitsgereicht präzisiert Praxis der Brückenteilzeit

Teilzeit-Kombinationen unzulässig

Das Landesarbeitsgericht Hessen hat entschieden, dass Brückenteilzeit und reguläre Teilzeit nicht kombiniert werden dürfen. Es versperrt Arbeitnehmern damit den Weg, Teilzeit-Modelle beliebig zu kombinieren und zu verlängern. Das ist für Arbeitgeber ein wichtiges und positives Urteil.
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  • Urteil: Überstunden bei Teilzeitbeschäftigten

Zuschläge ab der ersten Überstunde

Machen Teilzeitbeschäftigte Überstunden, müssen diese vergütet werden. Dabei darf es nicht zu einer Diskriminierung gegenüber Vollzeitbeschäftigen kommen. Doch ab wann fallen überhaupt Überstunden an? Diese Frage stand im Kern der Klage einer Pflegekraft vor dem Bundesarbeitsgericht, die damit einen Manteltarifvertrag zu Fall brachte.
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  • BAG stoppt Ungleichbehandlung von Teilzeitkräften

Anspruch auf Altersfreizeit geregelt

Teilzeit ist ein weit verbreitetes Arbeitszeitzeitmodell in den Betrieben. Rund ein Drittel der Beschäftigten arbeitete 2023 so. Das Bundesarbeitsgericht musste nun entscheiden, ob Altersfreizeit auch Teilzeitkräften zu gewähren ist.
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  • Betrieb kann Antrag auf Teilzeitarbeit ablehnen

Teilzeit: Gericht legt Prüf-Schema vor

Arbeitsgericht Köln
Arbeitsgericht Köln © Arbeitsgericht Köln, 2023
Mitarbeiter dürfen Anträge auf Teilzeit stellen, aber Arbeitgeber dürfen diese auch ablehnen. Streit gibt es oft darüber, ob die Ablehnung aus betrieblichen Gründen, gerichtsfest ist. Das Arbeitsgericht Köln legte nun ein Prüf-Schema für Unternehmen vor.
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  • Von Teilzeit auf Vollzeit

BAG: Vollzeitarbeit statt Teilzeit wirkt sich auf Zulage aus

Die Debatte um längere Arbeitszeiten ist entbrannt. Viele Frauen, die heute in Teilzeit arbeiten, möchten gerne in Vollzeit arbeiten. Doch es gibt immer noch Hürden. Das Bundesarbeitsgericht hat jetzt eine weggeräumt.
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  • Hohe Hürden für Ablehnung von Teilzeit-Wünschen

Führungskräfte haben Anspruch auf Teilzeit

Auch Chefs haben Anspruch auf Teilzeit. Das gilt auch dann, wenn sie für den operativen Betriebsablauf unabkömmlich sind. Gerade hat das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern dazu in einem Fall im Einzelhandel entscheiden. FUCHSBRIEFE zeigen, worauf Arbeitgeber bei einem solchen Ansinnen ihrer Beschäftigten achten müssen.
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  • Mündliche Vereinbarung für befristeten Arbeitsvertrag

Bundesarbeitsgericht akzeptiert Absprache

Junge Frau im Anzug telefoniert über ein Schnurtelefon
Junge Frau im Anzug telefoniert über ein Schnurtelefon. © ptnphotof / stock.adobe.com
Für Verträge gilt die Schriftform, aber mündliche Abreden können dennoch Rechtskraft haben. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden. In dem Fall wurde für ein befristetes Arbeitsverhältnis ein vorgezogener Starttermin besprochen - der Mitarbeiter hatte anschließend auf Festanstellung geklagt.
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  • Gleichbehandlung von Mitarbeitern

Lufthansa-Teilzeitmodell fällt vor dem EuGH durch

Lufthansa Flugzeuge
Lufthansa Flugzeuge. © Daniel Kubirski / picture alliance
Betriebliche Regelungen für Teilzeit- bzw. Vollzeitbeschäftigte müssen das Prinzip der Chancengleichheit beachten. Fragt sich nur, wie dieser Grundsatz bei Mehrarbeitszuschlägen konkret umzusetzen ist? Komplex wird die Materie, wenn noch festgelegte Schwellenwerte hinzukommen, die für beide Beschäftigtengruppen gleich sind. Durch eine Vorabanfrage des Bundesarbeitsgerichts musste der Europäische Gerichtshof sich jetzt mit dieser diffizilen Frage befassen.
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  • Schichtmodell für Alleinerziehende

Alleinerziehende: Anspruch auf weniger Schichtarbeit?

Eine Mutter sitzt auf dem Bett mit einem Neugeborenen im Arm und Laptop vor sich
Eine Mutter sitzt auf dem Bett mit einem Neugeborenen im Arm und Laptop vor sich. © arttim / stock.adobe.com
Schichtarbeit kann für Alleinerziehende schwierig umzusetzen sein. Aber haben sie deshalb Anspruch auf ein passenderes Schichtmodell? Diese Frage musste jetzt das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern klären.
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  • Führungskraft auf Zeit

Bundesarbeitsgericht hat zu Befristungen entschieden

Außenaufnahme BAG
© BAG (2023 Das Bundesarbeitsgericht)
Unternehmen versuchen immer wieder, die Arbeitsverträge von Führungskräften aufgrund des "Bewährungsrisikos" zu befristen. Immer öfter wird dafür mit dem Teilzeit- und Befristungsgesetz argumentiert. Das Bundesarbeitsgericht hat hat sich damit befasst und gibt Unternehmen eine klare Richtung vor.
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  • Urlaubstrick funktioniert nicht mehr

Urlaub ist kein Grund für eine Entfristung

Urlaubseintragungen in einem Kalender
Urlaubseintragungen in einem Kalender © nmann77 / stock.adobe.com
Die Zahl der befristeten Arbeitsverhältnisse ist unvermindert hoch: 2021 arbeiteten in Deutschland 4,34 Millionen Menschen in einem befristeten Arbeitsverhältnis. Viele möchten gerne in eine dauerhafte Beschäftigung überwechseln. Einige versuchen es mit dem „Urlaubstrick“; den hat aber jetzt das Bundesarbeitsgericht (BAG) gestoppt.
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  • Missbrauch des Teilzeitgesetzes verhindert

Teilzeitgesetz hebelt Direktionsrecht nicht aus

Arbeitskräfte
Arbeitskräfte © DragonImages / Getty Images / iStock
Seit Einführung des Teilzeit- und Befristungsgesetz können Arbeitnehmers Teilzeitarbeit einfordern. Mit einem solchen Wunsch muss sich der Arbeitgeber auseinandersetzen. Trickreiche Angestellte dürfen das Teilzeitgesetz aber nicht ausnutzen, um sich aus der ungeliebten Wechselsicht zu verabschieden. Das hat das Arbeitsgericht (ArbG) Hamburg entschieden.
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  • Befristung mit vorzeitige Arbeitsaufnahme

Befristeter Arbeitsvertrag kann früher starten

Arbeitsvertrag
© Jens Schierenbeck / dpa / picture alliance
Das passiert oft: Arbeitgeber suchen Messehostessen, Eventhelfer, Servicekräfte, Küchenhelfer für eine befristete Beschäftigung. Die Zeit der Mitarbeit ist dann genau festgelegte. Aber was ist, wenn die Aufnahme der Tätigkeit einvernehmlich vorverlegt wird? Liegt dann eine unwirksame Befristungsabrede vor, die am Ende noch zu einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis führt?
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  • Nur noch verhältnismäßige Probezeiten

Befristete Arbeitsverhältnisse bekommen neue Probezeit

Arbeitsvertrag
Arbeitsvertrag. © Jens Schierenbeck / dpa / picture alliance
Bei befristeten Arbeitsverhältnissen ändert sich jetzt die Probezeit. Die Probezeit muss jetzt ins Verhältnis zur Dauer der Beschäftigung gesetzt werden. Die Arbeitsverträge sind entsprechend zu ändern. Dabei hilft eine Faustformel.
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  • Arbeitgeber kann sich irren

Krankheitsvertretung begründet befristeten Arbeitsvertrag

Arbeitsvertrag
Arbeitsvertrag. © Jens Schierenbeck / dpa / picture alliance
Zeitlich befristete Arbeitsverträge brauchen nach § 14 Abs. 1 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) einen Sachgrund. Krankheitsvertretung ist ein solcher. Aber was passiert, wenn die Mitarbeiterin trotz anders lautender Prognose nicht mehr an ihren Arbeitsplatz zurückkehrt?
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  • Mini-Jobber nicht benachteiligen

Tätigkeit sticht Flexibilität

Achtung-Schild Minijob
Achtung-Schild Minijob. © Daniel Ernst / Fotolia
Unternehmen bieten ganz unterschiedliche Beschäftigungsmodelle an: Vollzeit-, Teilzeit- und Mini-Jobber arbeiten oftmals mit der gleichen Tätigkeit. Arbeitgeber müssen dabei aufpassen, welchen Stundenlohn sie zahlen.
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  • Scharfe Frist für Brückenteilzeit

Versäumter Termin führt zur Ablehnung

Tagebuch
Tagebuch. © Jacob Kjerumgaard / Fotolia
Befristete Teilzeit, dieses Arbeitszeitformat ist für Betriebe immer noch ungewohnt. § 9a des Teilzeitbefristungsgesetzes (TzBfG) begründet seit 2019 diesen Rechtsanspruch von Mitarbeitern. Jetzt hat das Bundearbeitsgericht (BAG) eine wichtige ‚Spielregel‘ zum Timing für alle Beteiligten definiert.
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