Hier können Sie zwischen der Ansicht für Geschäftskunden und Privatkunden wechseln.
Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
Geschäftskunde
Privatkunde
0,00 €
Teilzeit- und Befristungsgesetz
  • Fuchs plus
  • FUCHS-Briefe
  • Urteil: Überstunden bei Teilzeitbeschäftigten

Zuschläge ab der ersten Überstunde

Machen Teilzeitbeschäftigte Überstunden, müssen diese vergütet werden. Dabei darf es nicht zu einer Diskriminierung gegenüber Vollzeitbeschäftigen kommen. Doch ab wann fallen überhaupt Überstunden an? Diese Frage stand im Kern der Klage einer Pflegekraft vor dem Bundesarbeitsgericht, die damit einen Manteltarifvertrag zu Fall brachte.
  • Fuchs plus
  • FUCHS-Briefe
  • BAG stoppt Ungleichbehandlung von Teilzeitkräften

Anspruch auf Altersfreizeit geregelt

Teilzeit ist ein weit verbreitetes Arbeitszeitzeitmodell in den Betrieben. Rund ein Drittel der Beschäftigten arbeitete 2023 so. Das Bundesarbeitsgericht musste nun entscheiden, ob Altersfreizeit auch Teilzeitkräften zu gewähren ist.
  • FUCHS-Briefe
  • Betrieb kann Antrag auf Teilzeitarbeit ablehnen

Teilzeit: Gericht legt Prüf-Schema vor

Arbeitsgericht Köln
Arbeitsgericht Köln © Arbeitsgericht Köln, 2023
Mitarbeiter dürfen Anträge auf Teilzeit stellen, aber Arbeitgeber dürfen diese auch ablehnen. Streit gibt es oft darüber, ob die Ablehnung aus betrieblichen Gründen, gerichtsfest ist. Das Arbeitsgericht Köln legte nun ein Prüf-Schema für Unternehmen vor.
  • FUCHS-Briefe
  • Von Teilzeit auf Vollzeit

BAG: Vollzeitarbeit statt Teilzeit wirkt sich auf Zulage aus

Die Debatte um längere Arbeitszeiten ist entbrannt. Viele Frauen, die heute in Teilzeit arbeiten, möchten gerne in Vollzeit arbeiten. Doch es gibt immer noch Hürden. Das Bundesarbeitsgericht hat jetzt eine weggeräumt.
  • FUCHS-Briefe
  • Hohe Hürden für Ablehnung von Teilzeit-Wünschen

Führungskräfte haben Anspruch auf Teilzeit

Auch Chefs haben Anspruch auf Teilzeit. Das gilt auch dann, wenn sie für den operativen Betriebsablauf unabkömmlich sind. Gerade hat das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern dazu in einem Fall im Einzelhandel entscheiden. FUCHSBRIEFE zeigen, worauf Arbeitgeber bei einem solchen Ansinnen ihrer Beschäftigten achten müssen.
  • FUCHS-Briefe
  • Mündliche Vereinbarung für befristeten Arbeitsvertrag

Bundesarbeitsgericht akzeptiert Absprache

Junge Frau im Anzug telefoniert über ein Schnurtelefon
Junge Frau im Anzug telefoniert über ein Schnurtelefon. © ptnphotof / stock.adobe.com
Für Verträge gilt die Schriftform, aber mündliche Abreden können dennoch Rechtskraft haben. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden. In dem Fall wurde für ein befristetes Arbeitsverhältnis ein vorgezogener Starttermin besprochen - der Mitarbeiter hatte anschließend auf Festanstellung geklagt.
  • FUCHS-Briefe
  • Gleichbehandlung von Mitarbeitern

Lufthansa-Teilzeitmodell fällt vor dem EuGH durch

Lufthansa Flugzeuge
Lufthansa Flugzeuge. © Daniel Kubirski / picture alliance
Betriebliche Regelungen für Teilzeit- bzw. Vollzeitbeschäftigte müssen das Prinzip der Chancengleichheit beachten. Fragt sich nur, wie dieser Grundsatz bei Mehrarbeitszuschlägen konkret umzusetzen ist? Komplex wird die Materie, wenn noch festgelegte Schwellenwerte hinzukommen, die für beide Beschäftigtengruppen gleich sind. Durch eine Vorabanfrage des Bundesarbeitsgerichts musste der Europäische Gerichtshof sich jetzt mit dieser diffizilen Frage befassen.
  • FUCHS-Briefe
  • Schichtmodell für Alleinerziehende

Alleinerziehende: Anspruch auf weniger Schichtarbeit?

Eine Mutter sitzt auf dem Bett mit einem Neugeborenen im Arm und Laptop vor sich
Eine Mutter sitzt auf dem Bett mit einem Neugeborenen im Arm und Laptop vor sich. © arttim / stock.adobe.com
Schichtarbeit kann für Alleinerziehende schwierig umzusetzen sein. Aber haben sie deshalb Anspruch auf ein passenderes Schichtmodell? Diese Frage musste jetzt das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern klären.
  • FUCHS-Briefe
  • Führungskraft auf Zeit

Bundesarbeitsgericht hat zu Befristungen entschieden

Außenaufnahme BAG
© BAG (2023 Das Bundesarbeitsgericht)
Unternehmen versuchen immer wieder, die Arbeitsverträge von Führungskräften aufgrund des "Bewährungsrisikos" zu befristen. Immer öfter wird dafür mit dem Teilzeit- und Befristungsgesetz argumentiert. Das Bundesarbeitsgericht hat hat sich damit befasst und gibt Unternehmen eine klare Richtung vor.
  • FUCHS-Briefe
  • Urlaubstrick funktioniert nicht mehr

Urlaub ist kein Grund für eine Entfristung

Urlaubseintragungen in einem Kalender
Urlaubseintragungen in einem Kalender © nmann77 / stock.adobe.com
Die Zahl der befristeten Arbeitsverhältnisse ist unvermindert hoch: 2021 arbeiteten in Deutschland 4,34 Millionen Menschen in einem befristeten Arbeitsverhältnis. Viele möchten gerne in eine dauerhafte Beschäftigung überwechseln. Einige versuchen es mit dem „Urlaubstrick“; den hat aber jetzt das Bundesarbeitsgericht (BAG) gestoppt.
  • FUCHS-Briefe
  • Missbrauch des Teilzeitgesetzes verhindert

Teilzeitgesetz hebelt Direktionsrecht nicht aus

Arbeitskräfte
Arbeitskräfte © DragonImages / Getty Images / iStock
Seit Einführung des Teilzeit- und Befristungsgesetz können Arbeitnehmers Teilzeitarbeit einfordern. Mit einem solchen Wunsch muss sich der Arbeitgeber auseinandersetzen. Trickreiche Angestellte dürfen das Teilzeitgesetz aber nicht ausnutzen, um sich aus der ungeliebten Wechselsicht zu verabschieden. Das hat das Arbeitsgericht (ArbG) Hamburg entschieden.
  • FUCHS-Briefe
  • Befristung mit vorzeitige Arbeitsaufnahme

Befristeter Arbeitsvertrag kann früher starten

Arbeitsvertrag
© Jens Schierenbeck / dpa / picture alliance
Das passiert oft: Arbeitgeber suchen Messehostessen, Eventhelfer, Servicekräfte, Küchenhelfer für eine befristete Beschäftigung. Die Zeit der Mitarbeit ist dann genau festgelegte. Aber was ist, wenn die Aufnahme der Tätigkeit einvernehmlich vorverlegt wird? Liegt dann eine unwirksame Befristungsabrede vor, die am Ende noch zu einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis führt?
  • FUCHS-Briefe
  • Nur noch verhältnismäßige Probezeiten

Befristete Arbeitsverhältnisse bekommen neue Probezeit

Arbeitsvertrag
Arbeitsvertrag. © Jens Schierenbeck / dpa / picture alliance
Bei befristeten Arbeitsverhältnissen ändert sich jetzt die Probezeit. Die Probezeit muss jetzt ins Verhältnis zur Dauer der Beschäftigung gesetzt werden. Die Arbeitsverträge sind entsprechend zu ändern. Dabei hilft eine Faustformel.
  • FUCHS-Briefe
  • Arbeitgeber kann sich irren

Krankheitsvertretung begründet befristeten Arbeitsvertrag

Arbeitsvertrag
Arbeitsvertrag. © Jens Schierenbeck / dpa / picture alliance
Zeitlich befristete Arbeitsverträge brauchen nach § 14 Abs. 1 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) einen Sachgrund. Krankheitsvertretung ist ein solcher. Aber was passiert, wenn die Mitarbeiterin trotz anders lautender Prognose nicht mehr an ihren Arbeitsplatz zurückkehrt?
  • FUCHS-Briefe
  • Mini-Jobber nicht benachteiligen

Tätigkeit sticht Flexibilität

Achtung-Schild Minijob
Achtung-Schild Minijob. © Daniel Ernst / Fotolia
Unternehmen bieten ganz unterschiedliche Beschäftigungsmodelle an: Vollzeit-, Teilzeit- und Mini-Jobber arbeiten oftmals mit der gleichen Tätigkeit. Arbeitgeber müssen dabei aufpassen, welchen Stundenlohn sie zahlen.
  • FUCHS-Briefe
  • Scharfe Frist für Brückenteilzeit

Versäumter Termin führt zur Ablehnung

Tagebuch
Tagebuch. © Jacob Kjerumgaard / Fotolia
Befristete Teilzeit, dieses Arbeitszeitformat ist für Betriebe immer noch ungewohnt. § 9a des Teilzeitbefristungsgesetzes (TzBfG) begründet seit 2019 diesen Rechtsanspruch von Mitarbeitern. Jetzt hat das Bundearbeitsgericht (BAG) eine wichtige ‚Spielregel‘ zum Timing für alle Beteiligten definiert.
  • FUCHS-Briefe
  • Gesetz nennt Ablehnungsgründe

Ablehnung detailliert begründen

Eigentlich sind die gesetzlichen Vorgaben klar: Nach dem Teilzeit-und Befristungsgesetz (TzBfG) können Arbeitnehmer bei ihrem Arbeitgeber beantragen, ihre Arbeitszeit zu reduzieren. Der Arbeitgeber kann den Antrag abschmettern;wichtig sind allerdings seine Argumente.
  • FUCHS-Briefe
  • Hauptstadt-Notizen

Berlin: Brückenteilzeit für KMU nicht relevant

Die umstrittene Brückenteilzeit wird kleine und mittlere Unternehmen kaum belasten. Denn das Gesetz gilt erst für Betriebe mit mehr als 45 Mitarbeitern. Insgesamt 38% aller Beschäftigten in Deutschland (14,37 Mio.) arbeiten in solchen Unternehmen (per Dezember 2017). Fast die Hälfte davon (42%) arbeitete ohnehin schon in Teilzeit. Weitere 9,72 Mio. Menschen (26% der Beschäftigten)sind in Firmen angestellt, die zwischen 45 und 200 Mitarbeitern haben. In dieser Größenklasse gilt das Gesetz nur eingeschränkt (Zumutbarkeitsgrenze).
  • FUCHS-Briefe
  • Richter bauen Altersdiskriminierung vor

Befristung hat Grenzen

Älteren Arbeitslosen will das Teilzeit- und Befristungsgesetz helfen, wieder in Beschäftigung zu kommen. Das Instrument dafür: ein sachgrundloser, auf fünf Jahre befristeter Arbeitsvertrag. Doch die Gerichte bauen Grenzen für die Nutzung der Regelung ein.
Zum Seitenanfang