Das passiert oft: Arbeitgeber suchen Messehostessen, Eventhelfer, Servicekräfte, Küchenhelfer für eine befristete Beschäftigung. Die Zeit der Mitarbeit ist dann genau festgelegte. Aber was ist, wenn die Aufnahme der Tätigkeit einvernehmlich vorverlegt wird? Liegt dann eine unwirksame Befristungsabrede vor, die am Ende noch zu einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis führt?