Zuschläge ab der ersten Überstunde
Machen Teilzeitbeschäftigte Überstunden, müssen diese vergütet werden. Dabei darf es nicht zu einer Diskriminierung gegenüber Vollzeitbeschäftigen kommen. Doch ab wann fallen überhaupt Überstunden an? Diese Frage stand im Kern der Klage einer Pflegekraft vor dem Bundesarbeitsgericht, die damit einen Manteltarifvertrag zu Fall brachte.