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Teilzeitarbeit
  • FUCHS-Briefe
  • Hohe Hürden für Ablehnung von Teilzeit-Wünschen

Führungskräfte haben Anspruch auf Teilzeit

Auch Chefs haben Anspruch auf Teilzeit. Das gilt auch dann, wenn sie für den operativen Betriebsablauf unabkömmlich sind. Gerade hat das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern dazu in einem Fall im Einzelhandel entscheiden. FUCHSBRIEFE zeigen, worauf Arbeitgeber bei einem solchen Ansinnen ihrer Beschäftigten achten müssen.
  • FUCHS-Briefe
  • Gleichbehandlung von Mitarbeitern

Lufthansa-Teilzeitmodell fällt vor dem EuGH durch

Lufthansa Flugzeuge
Lufthansa Flugzeuge. © Daniel Kubirski / picture alliance
Betriebliche Regelungen für Teilzeit- bzw. Vollzeitbeschäftigte müssen das Prinzip der Chancengleichheit beachten. Fragt sich nur, wie dieser Grundsatz bei Mehrarbeitszuschlägen konkret umzusetzen ist? Komplex wird die Materie, wenn noch festgelegte Schwellenwerte hinzukommen, die für beide Beschäftigtengruppen gleich sind. Durch eine Vorabanfrage des Bundesarbeitsgerichts musste der Europäische Gerichtshof sich jetzt mit dieser diffizilen Frage befassen.
  • FUCHS-Briefe
  • Schichtmodell für Alleinerziehende

Alleinerziehende: Anspruch auf weniger Schichtarbeit?

Eine Mutter sitzt auf dem Bett mit einem Neugeborenen im Arm und Laptop vor sich
Eine Mutter sitzt auf dem Bett mit einem Neugeborenen im Arm und Laptop vor sich. © arttim / stock.adobe.com
Schichtarbeit kann für Alleinerziehende schwierig umzusetzen sein. Aber haben sie deshalb Anspruch auf ein passenderes Schichtmodell? Diese Frage musste jetzt das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern klären.
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  • Keine Teilzeit-Diskriminierung

Bei halber Stelle anteilige Betriebsrente

Würfel bilden das Wort Betriebsrente auf größer werdenden Geldstapeln
© Sascha Steinach / ZB / picture alliance
Mit Blick auf die betriebliche Altersversorgung war bislang strittig, wie sich die Betriebsrente bei Beschäftigten berechnet, die vor dem Ausscheiden geraume Zeit teilzeitbeschäftigt waren. Jetzt hat das Bundesarbeitsgericht in Erfurt Klarheit geschaffen.
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  • Scharfe Frist für Brückenteilzeit

Versäumter Termin führt zur Ablehnung

Tagebuch
Tagebuch. © Jacob Kjerumgaard / Fotolia
Befristete Teilzeit, dieses Arbeitszeitformat ist für Betriebe immer noch ungewohnt. § 9a des Teilzeitbefristungsgesetzes (TzBfG) begründet seit 2019 diesen Rechtsanspruch von Mitarbeitern. Jetzt hat das Bundearbeitsgericht (BAG) eine wichtige ‚Spielregel‘ zum Timing für alle Beteiligten definiert.
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  • Überraschendes Urteil beim Bundesarbeitsgericht

Wie gleich oder ungleich sind eigentlich Vollzeit- und Teilbeschäftigte?

Drei Mitarbeiter eines Startups sitzen an einem Tisch in einem Meeting.
Teammeeting. Copyright: Pexels
Die Überstundenbezahlung betrifft gleichermaßen Arbeitnehmer in Vollzeit und in Teilzeit. Aber: Dürfen Arbeitgeber für den Ausgleich von Mehrarbeit bei Vollzeitkräften etwas anderes vorsehen als für die 11,2 Mio. Teilzeitbeschäftigte?
  • FUCHS-Briefe
  • Gekürzte Betriebsrente nicht diskriminierend

Teilzeitbeschäftigte bekommen anteilige Betriebsrente

Teilzeitarbeit ist eine Domäne der Frauen: 46% der berufstätigen Frauen haben einen Teilzeitjob. Bei den Männern sind es gerade mal 11%. Eine Hamburgerin zog nun bis vor das Bundesarbeitsgericht (BAG) und verlangte eine gleich hohe Betriebsrente wie sie Vollzeitbeschäftigte erhalten. Doch hatte ihr Diskriminierungs-Vorwurf Erfolg?
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  • Mehrarbeit begründet nicht unbedingt Überstundenzuschlag

Mehrarbeit: Zuschlag nicht zwingend

Bei Teilzeitbeschäftigten ist das mit den Überstunden und den Zuschlägen so eine Sache.
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Nürnberg musste sich jetzt mit den Feinheiten beschäftigen und gibt eine klare Orientierung.
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  • In aller Kürze

Personal: Zuschlag auch für Teilzeitbeschäftigte

Wenn der Betrieb Teilzeitkräfte über die vereinbarte Arbeitszeit hinaus beschäftigt, sind dafür Mehrarbeitszuschläge fällig. Das Benachteiligungsverbot für Teilzeitbeschäftigte verlangt, eine entsprechende Tarifregelung zu Mehrarbeitszuschlägen, genauso auszulegen. Dies hat der 10. Senat des Bundesarbeitsgerichts (BAG) jetzt entschieden.
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  • Arbeitnehmer bestimmen mit

Bei Elternzeit enge Grenzen für Betriebe

Bei der Gestaltung der Elternzeit haben Sie als Arbeitgeber nur engen Spielraum. Nur dringende betriebliche Gründe dürfen Sie veranlassen, Wünsche von Eltern auf Teilzeit abzulehnen. Dass Sie schon eine Ersatzkraft aus eigener Veranlassung eingestellt haben, gehört nicht dazu.
  • FUCHS-Briefe
  • Neues Recht für Teilzeitbeschäftigte kommt

Bedingte Rückkehr in Vollzeit

Das in der letzten Legislaturperiode nicht umgesetzte Recht zur Rückkehr aus der Teilzeit- in die Vollbeschäftigung kommt. Es ist allerdings an strikte Regularien gebunden und greift bei Betrieben unter 45 Beschäftigten nicht.
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  • Ablehnung von Teilzeit geht nur formvollendet

Teilzeit nur formvollendet ablehnen

Manchmal muss es formvollendet sein: Einen Antrag auf Teilzeitarbeit kann der Betrieb nur schriftlich und mit Unterschrift ablehnen. Alles andere kann fatale Folgen haben.
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  • Arbeitsmarkt in Deutschland

Personal: Vollzeit und Teilzeit nimmt zu

Teilzeitarbeit und Minijobs gefährden oder verdrängen Vollzeitjobs nicht. Das hat das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) aus Nürnberg jetzt nachgewiesen.
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