Gleichbehandlung für Befristete
Das Teilzeit- und Befristungsgesetz schützt befristet Angestellte vor schlechterer Behandlung. Das Bundesarbeitsgericht verlangt die Korrektur diskriminierender tariflicher Regelungen. Betroffen davon sind Arbeitgeber mit gestaffelten Vergütungssystemen. Sie sollten ihre Verträge prüfen.