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Teilzeitarbeit
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  • Teilzeitarbeit: Betriebsrat nicht nötig bei geringer Arbeitszeiterhöhung

Erhöhung der Arbeitszeit ohne Betriebsrat

Der Betriebsrat muss nicht bei jeder Erhöhung der Arbeitszeit von Teilzeitbeschäftigten einbezogen werden. Das Landesarbeitsgericht Hamm hat entschieden, wann eine Aufstockung der Arbeitszeit erheblich ist.
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  • Deutschland debattiert über Faulheit

Weniger arbeiten, trotzdem kassieren?

Porträt Vielhaber 2023
FUCHSBRIEFE-Herausgeber Ralf Vielhaber
Kanzler Friedrich Merz (CDU) hat zusammen mit dem arbeitgebernahen Institut der deutschen Wirtschaft (IW) eine Arbeitszeitdebatte angestoßen, die Wellen schlägt. "Ich arbeite um zu leben, nicht umgekehrt", haben viele Menschen in Deutschland als Lebenseinstellung gewählt. Das ist völlig in Ordnung. Aber nicht auf Kosten des Sozialstaats. Und genau da liegt das eigentliche Problem, meint FUCHSBRIEFE-Herausgeber Ralf Vielhaber
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  • Arbeitsgereicht präzisiert Praxis der Brückenteilzeit

Teilzeit-Kombinationen unzulässig

Das Landesarbeitsgericht Hessen hat entschieden, dass Brückenteilzeit und reguläre Teilzeit nicht kombiniert werden dürfen. Es versperrt Arbeitnehmern damit den Weg, Teilzeit-Modelle beliebig zu kombinieren und zu verlängern. Das ist für Arbeitgeber ein wichtiges und positives Urteil.
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  • Urteil: Überstunden bei Teilzeitbeschäftigten

Zuschläge ab der ersten Überstunde

Machen Teilzeitbeschäftigte Überstunden, müssen diese vergütet werden. Dabei darf es nicht zu einer Diskriminierung gegenüber Vollzeitbeschäftigen kommen. Doch ab wann fallen überhaupt Überstunden an? Diese Frage stand im Kern der Klage einer Pflegekraft vor dem Bundesarbeitsgericht, die damit einen Manteltarifvertrag zu Fall brachte.
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  • BAG stoppt Ungleichbehandlung von Teilzeitkräften

Anspruch auf Altersfreizeit geregelt

Teilzeit ist ein weit verbreitetes Arbeitszeitzeitmodell in den Betrieben. Rund ein Drittel der Beschäftigten arbeitete 2023 so. Das Bundesarbeitsgericht musste nun entscheiden, ob Altersfreizeit auch Teilzeitkräften zu gewähren ist.
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  • Betrieb kann Antrag auf Teilzeitarbeit ablehnen

Teilzeit: Gericht legt Prüf-Schema vor

Arbeitsgericht Köln
Arbeitsgericht Köln © Arbeitsgericht Köln, 2023
Mitarbeiter dürfen Anträge auf Teilzeit stellen, aber Arbeitgeber dürfen diese auch ablehnen. Streit gibt es oft darüber, ob die Ablehnung aus betrieblichen Gründen, gerichtsfest ist. Das Arbeitsgericht Köln legte nun ein Prüf-Schema für Unternehmen vor.
  • FUCHS-Briefe
  • Von Teilzeit auf Vollzeit

BAG: Vollzeitarbeit statt Teilzeit wirkt sich auf Zulage aus

Die Debatte um längere Arbeitszeiten ist entbrannt. Viele Frauen, die heute in Teilzeit arbeiten, möchten gerne in Vollzeit arbeiten. Doch es gibt immer noch Hürden. Das Bundesarbeitsgericht hat jetzt eine weggeräumt.
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  • Hohe Hürden für Ablehnung von Teilzeit-Wünschen

Führungskräfte haben Anspruch auf Teilzeit

Auch Chefs haben Anspruch auf Teilzeit. Das gilt auch dann, wenn sie für den operativen Betriebsablauf unabkömmlich sind. Gerade hat das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern dazu in einem Fall im Einzelhandel entscheiden. FUCHSBRIEFE zeigen, worauf Arbeitgeber bei einem solchen Ansinnen ihrer Beschäftigten achten müssen.
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  • Gleichbehandlung von Mitarbeitern

Lufthansa-Teilzeitmodell fällt vor dem EuGH durch

Lufthansa Flugzeuge
Lufthansa Flugzeuge. © Daniel Kubirski / picture alliance
Betriebliche Regelungen für Teilzeit- bzw. Vollzeitbeschäftigte müssen das Prinzip der Chancengleichheit beachten. Fragt sich nur, wie dieser Grundsatz bei Mehrarbeitszuschlägen konkret umzusetzen ist? Komplex wird die Materie, wenn noch festgelegte Schwellenwerte hinzukommen, die für beide Beschäftigtengruppen gleich sind. Durch eine Vorabanfrage des Bundesarbeitsgerichts musste der Europäische Gerichtshof sich jetzt mit dieser diffizilen Frage befassen.
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  • Schichtmodell für Alleinerziehende

Alleinerziehende: Anspruch auf weniger Schichtarbeit?

Eine Mutter sitzt auf dem Bett mit einem Neugeborenen im Arm und Laptop vor sich
Eine Mutter sitzt auf dem Bett mit einem Neugeborenen im Arm und Laptop vor sich. © arttim / stock.adobe.com
Schichtarbeit kann für Alleinerziehende schwierig umzusetzen sein. Aber haben sie deshalb Anspruch auf ein passenderes Schichtmodell? Diese Frage musste jetzt das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern klären.
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  • Keine Teilzeit-Diskriminierung

Bei halber Stelle anteilige Betriebsrente

Würfel bilden das Wort Betriebsrente auf größer werdenden Geldstapeln
© Sascha Steinach / ZB / picture alliance
Mit Blick auf die betriebliche Altersversorgung war bislang strittig, wie sich die Betriebsrente bei Beschäftigten berechnet, die vor dem Ausscheiden geraume Zeit teilzeitbeschäftigt waren. Jetzt hat das Bundesarbeitsgericht in Erfurt Klarheit geschaffen.
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  • Scharfe Frist für Brückenteilzeit

Versäumter Termin führt zur Ablehnung

Tagebuch
Tagebuch. © Jacob Kjerumgaard / Fotolia
Befristete Teilzeit, dieses Arbeitszeitformat ist für Betriebe immer noch ungewohnt. § 9a des Teilzeitbefristungsgesetzes (TzBfG) begründet seit 2019 diesen Rechtsanspruch von Mitarbeitern. Jetzt hat das Bundearbeitsgericht (BAG) eine wichtige ‚Spielregel‘ zum Timing für alle Beteiligten definiert.
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  • Überraschendes Urteil beim Bundesarbeitsgericht

Wie gleich oder ungleich sind eigentlich Vollzeit- und Teilbeschäftigte?

Drei Mitarbeiter eines Startups sitzen an einem Tisch in einem Meeting.
Teammeeting. Copyright: Pexels
Die Überstundenbezahlung betrifft gleichermaßen Arbeitnehmer in Vollzeit und in Teilzeit. Aber: Dürfen Arbeitgeber für den Ausgleich von Mehrarbeit bei Vollzeitkräften etwas anderes vorsehen als für die 11,2 Mio. Teilzeitbeschäftigte?
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  • Gekürzte Betriebsrente nicht diskriminierend

Teilzeitbeschäftigte bekommen anteilige Betriebsrente

Teilzeitarbeit ist eine Domäne der Frauen: 46% der berufstätigen Frauen haben einen Teilzeitjob. Bei den Männern sind es gerade mal 11%. Eine Hamburgerin zog nun bis vor das Bundesarbeitsgericht (BAG) und verlangte eine gleich hohe Betriebsrente wie sie Vollzeitbeschäftigte erhalten. Doch hatte ihr Diskriminierungs-Vorwurf Erfolg?
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  • Mehrarbeit begründet nicht unbedingt Überstundenzuschlag

Mehrarbeit: Zuschlag nicht zwingend

Bei Teilzeitbeschäftigten ist das mit den Überstunden und den Zuschlägen so eine Sache.
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Nürnberg musste sich jetzt mit den Feinheiten beschäftigen und gibt eine klare Orientierung.
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  • In aller Kürze

Personal: Zuschlag auch für Teilzeitbeschäftigte

Wenn der Betrieb Teilzeitkräfte über die vereinbarte Arbeitszeit hinaus beschäftigt, sind dafür Mehrarbeitszuschläge fällig. Das Benachteiligungsverbot für Teilzeitbeschäftigte verlangt, eine entsprechende Tarifregelung zu Mehrarbeitszuschlägen, genauso auszulegen. Dies hat der 10. Senat des Bundesarbeitsgerichts (BAG) jetzt entschieden.
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  • Arbeitnehmer bestimmen mit

Bei Elternzeit enge Grenzen für Betriebe

Bei der Gestaltung der Elternzeit haben Sie als Arbeitgeber nur engen Spielraum. Nur dringende betriebliche Gründe dürfen Sie veranlassen, Wünsche von Eltern auf Teilzeit abzulehnen. Dass Sie schon eine Ersatzkraft aus eigener Veranlassung eingestellt haben, gehört nicht dazu.
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  • Neues Recht für Teilzeitbeschäftigte kommt

Bedingte Rückkehr in Vollzeit

Das in der letzten Legislaturperiode nicht umgesetzte Recht zur Rückkehr aus der Teilzeit- in die Vollbeschäftigung kommt. Es ist allerdings an strikte Regularien gebunden und greift bei Betrieben unter 45 Beschäftigten nicht.
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  • Ablehnung von Teilzeit geht nur formvollendet

Teilzeit nur formvollendet ablehnen

Manchmal muss es formvollendet sein: Einen Antrag auf Teilzeitarbeit kann der Betrieb nur schriftlich und mit Unterschrift ablehnen. Alles andere kann fatale Folgen haben.
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