Der eigene Tod ist ein Thema, das gerne gemieden wird. Für Vermögende ist er ein hohes Risiko für das Vermögensmanagement. Das gilt für jedes Lebensalter, auch für junge Familien.
Dauerhafte Aufwendungen für Testamentsvollstrecker können steuerlich abgesetzt werden. Bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung müssen diese absetzbaren Werbungsaufendungen Jahr für Jahr gesondert ermittelt werden.