Untervermietung: Bei Job im Ausland kein Problem
Jobwechsel, zeitweise Arbeit im Ausland, eine veränderte Lebenssituation: Es gibt viele Gründe, eine Wohnung oder ein Zimmer unterzuvermieten. Entscheidend ist die Frage, ob der Vermieter die Untervermietung akzeptiert. Allerdings gibt es Ereignisse, die eine Ablehnung nicht zulassen. Einen weiteren Fall, bei dem der Vermieter nicht Nein sagen kann, hat jetzt das Amtsgericht (AG) Berlin-Tempelhof der Liste hinzugefügt.