BFH-Urteil: Besteuerung von Alltagsgegenständen
Ein hochpreisiges Wohnmobil kann als Alltagsgegenstand gelten. Beim Verkauf aus dem Privatvermögen fällt daher dann keine Einkommensteuer auf den Gewinn an. Das ist eine interessante steuerliche Behandlung von Luxusgütern.