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  • Banken im Private Banking – viele Worte, wenig Substanz

Nur wenige Banken machen den Unterschied

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Private Banking klingt bei vielen Banken gleich: individuell, erfahren, vertrauensvoll. Doch bei genauem Hinsehen zeigt sich, wie austauschbar die Anbieter oft sind. Eine Analyse von 25 Banken zeigt: Nur wenige bieten echte Differenzierung – etwa durch Family Office, ESG-Kompetenz oder einen konkreten USP.
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  • Privatbanken im Test: Prozesse, Produkte, Provisionen

Wie transparent und professionell ist die Produktpolitik?

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Anlageprozess, Produktvielfalt, Prüfverfahren, Kostenoffenlegung: Die Analyse der FUCHS | RICHTER Prüfinstanz zeigt auf, wo Privatbanken strukturiert und transparent arbeiten – und wo Anleger besser nachhaken sollten.
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  • So arbeiten Banken im Hintergrund – Fremd- und Eigenresearch im Fokus

Warum keine Bank wie die andere arbeitet

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Die Analyse der „Tops 2026“ zeigt: Während Bloomberg, Goldman Sachs und UBS das Fremdresearch dominieren, setzen viele Banken auf einmalige Quellen. Im Eigenresearch herrschen Aktien und Anleihen vor – mit klaren regionalen Schwerpunkten. Für Anleger ist das Research-Setup ein oft unterschätzter Faktor bei der Bankwahl.
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  • Kostenvergleich Vermögensverwaltung 2026

Gebührencheck: Die günstigsten Banken für große Vermögen

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Die Vermögensverwaltungskosten unterscheiden sich massiv – je nach Bank, Volumen und Gebührenmodell. Manche Institute senken ihre Preise bei hohem Volumen um bis zu 40 %, andere nicht um einen Cent. Die nachfolgende Analyse der FUCHS | RICHTER Prüfinstanz zeigt, wer Preisführer ist, wo Anleger aufpassen müssen und wie sich die Wahl der Bank direkt in Euro auszahlt.
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  • Zugangsvoraussetzungen im Vermögensmanagement – Marktüberblick 2026

Hohe Hürden oder offene Türen – wie Private-Banking-Häuser den Marktzugang gestalten

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Private-Banking-Anbieter unterscheiden sich stark in ihren Einstiegshürden – von null Euro bis zehn Millionen. Doch selbst Premiumhäuser mit hohen Schwellen öffnen über Nebenprodukte oder Einzelfallentscheidungen den Zugang. Wer vergleicht und klug verhandelt, findet auch bei Top-Adressen erschwingliche Wege ins Mandat.
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  • BAG zu Verzicht auf Mindesturlaub bei gerichtlichem Vergleich

Mindesturlaub ist unantastbar

Außenaufnahme BAG
© 2023 Das Bundesarbeitsgericht
Bei einem Vergleich vor dem Arbeitsgericht dürfen die Firma und der Mitarbeiter so gut wie alles vereinbaren. Der Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub gehört allerdings nicht dazu, wie jetzt das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschied. Da half es dem Unternehmen auch nicht, dass der Betriebsleiter dem Vergleich ausdrücklich zustimmte.
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  • Sorgfalt im Geschäftsverkehr ist angesagt

B2B-Emails sind verbindliche Post

Ein Mensch am Laptop, um ihn herum virtuelle Briefe.
Emailverkehr © Song_about_summer / stock.adobe.com
Streiten sich zwei Unternehmen über die Höhe einer Rechnung, kommt es üblicherweise zu einem Vergleich. Dass hierbei besondere Sorgfalt nötig ist, musste jetzt ein Unternehmer erfahren, der zunächst einen Vergleich per E-Mail angeboten hatte und ihn dann wieder zurücknahm. Der Bundesgerichtshof (BGH) musste jetzt diesen Streit klären.
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  • Vergleichswohnungen dienen der Überprüfung der verlangten Mieterhöhung

Nennung von preisgebundenen Vergleichswohnungen ist zulässig

Der Vermieter rechnet fest mit der Zustimmung zu einer Mieterhöhung. Die Mieterin lehnt jedoch ab. Sie hält das Mieterhöhungsverlangen für formell unwirksam, da die herangezogenen Vergleichswohnungen preisgebunden sind. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Sachlage jetzt aufgeklärt.
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  • Die Wiedereinsetzung ist nur möglich in den Fällen, die das Gesetz vorsieht

Defektes Faxgerät hat unliebsame Folgen

Das Entsetzen beim Geschäftsführer ist groß. Das firmeneigene Faxgerät hat wegen eines Defekts seinen Widerruf, gegen einen vor dem Arbeitsgericht (ArbG) geschlossen Vergleich, nicht übertragen. Bleibt die Frage, ist der Vergleich wirksam abgeschlossen oder kann das Gericht über die Nichteinhaltung der Frist hinwegsehen?
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