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Verlustverrechnung
  • FUCHS-Briefe
  • Viele Corona-Hilfen für Unternehmen verlängert

Corona-Steuergesetz beschlossen

Das Paragrafen Symbol zeichnet sich unter einem 50-Euro-Schein ab.
Das Paragrafen Symbol zeichnet sich unter einem 50-Euro-Schein ab. © bluedesign / stock.adobe.com
Die Regierung hat das Vierte Corona-Steuergesetz beschlossen. Das bringt Unternehmen zahlreiche Vorteile, weil etliche positive Regeln verlängert wurden. Eine Übersicht von Verlustverrechnung bis Steuererklärung finden Sie hier.
  • FUCHS-Briefe
  • BFH hält gesetzliche Regelung für verfassungswidrig

Verfassungsgericht entscheidet über Gewinnverrechnung

Sie machen Verlust mit Aktien und Gewinne mit anderen Kapitalanlagen. Logisch wäre es, für die Steuer beides miteinander verrechnen zu können, bevor der Fiskus zuschlägt. Doch der Gesetzgeber will das in all seine Willkür nicht. Deshalb muss nun das Verfassungsericht ran.
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  • Bundesfinanzhof hält Verlustverrechnung für verfassungswidrig

Karlsruhe muss entscheiden

Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe
Bundesfinanzhof hält Verlustverrechnung für verfassungswidrig. Copyright: Pixabay
Wer bei einem Aktiengeschäft gehörig daneben greift - sprich Verlust macht -, darf diesen Verlust für das Finanzamt mit Gewinnen verrechnen. Aber nur jenen aus anderen Aktiengeschäften. Der Bundesfinanzhof hält das für verfassungswidrig und bittet nun Karlsruhe um einen Richterspruch. Wie sollten sich Anleger bis zur Entscheidung verhalten?
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  • Verluste aus der Insolvenz einer AG

Bei Pleite zahlt der Fiskus mit

Sie haben in eine börsennotierte Aktiengesellschaft investiert, dachten, Sie seien dem Tipp Ihres Lebens gefolgt, doch dann geht die AG pleite. Wenigstens bei der steuerlichen Verrechnung können Sie etwas Trost finden.
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  • Verluste aus der Veräußerung von Aktien

Wenn das Börsengeschäft in die Binsen geht ...

Ein Steuerfall den Privatanleger kennen sollten: Ein Aktionär verkauft mit Verlust gegen ein geringes Entgelt Aktien an einen fremden Dritten. Das Finanzamt wollte im Einkommenssteuerbescheid diese Verluste nicht berücksichtigen. Mit recht?
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  • Was sich im kommenden Jahr in der Steuergesetzgebung ändert

Neue Steuern 2021

Berechnungen
Änderungen im Steuerrecht 2021. Copyright: Pexels
Zum Jahreswechsel 2020/2021 treten einige neue Steuerregelungen in Kraft. Worauf müssen sich Unternehmer einstellen? Der Bund der Steuerzahler hat die Regelungen zusammengestellt. Wir haben für Sie die wichtigsten in aller Kürze zusammengefasst.
  • FUCHS-Briefe
  • Verluste aus Knock-Out-Zertifikaten

Anschaffungskosten können steuerlich berücksichtigt werden

Wer mit Zertifikaten anlegt, sollte sich auskennen. Dabei geht es nicht nur um die Wirkungsweise der Papiere selbst. Auch steuerlich heißt es aufpassen. Der BFH hat dazu jetzt enreut entschieden.
  • FUCHS-Briefe
  • Ermittlung der ortsüblichen Vermietungszeit

Mietverlust senkt Steuern

Eine Ferienwohnung wird selten permanent vermietet. Oft nutzen die Eigentüber die Wohnung auch selbst. Verluste sind aber nur steuerlich geltend zu machen, wenn die Wohnung ortsüblich oft vermietet wird. Wer diese Statistik führt, war im verhandelten Fall der Streitpunkt.
  • FUCHS-Briefe
  • Pech bei Immobilienbesitz außerhalb der EU

Geerbte Verluste in Schweiz nicht verrechenbar

Ein Haus in der Schweiz zu erben, ist grundsätzlich eine feine Sache. Was aber, wenn dies wegen umfangreicher, fremdfinanzierter Renovierungsarbeiten jede Menge Verluste eingefahren hat. Lässt sich diese Erbschaft mit eigenen Einkünften verrechnen?
  • FUCHS-Briefe
  • Sonderregelung bei Abgeltungsteuer nutzen

Rückwirkende Verlustverrechnung durchsetzen

Normalerweise hat die Bank nach 2009 Gewinne aus Aktienverkäufen mit nach entstanden Verlusten verrechnet. Das konnte für Anleger nachteilig sein. Und sie müssen es nicht akzeptieren.
  • FUCHS-Briefe
  • Verlustmanagement für Kommanditisten

Verluste von KG und GbR werden zusammengezogen

Verluste sind nicht immer etwas Schlimmes. Man kann damit seine Steuerlast reduzieren. Aber auch diesem Ansinnen sind Grenzen gesetzt. Der Bundesfinanzhof hat diese soeben an einer KG durchexerziert.
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  • Kapitaleinkünfte

Beim Veranlagungswahlrecht aufpassen

Sie haben die Wahl, Kapitaleinkünfte in der ESt-Erklärung anzugeben, die bereits der Kapitalertragsteuer unterlegen haben. Hier sollten Sie aber nicht zu lange zögern. Das Wahlrecht gilt zwar zeitlich unbefristet. Doch es gibt ein Aber …
  • FUCHS-Briefe
  • Verfassungsgericht kippt Gesetzesvorschrift

Verluste bei Wechsel mitnehmen

Bei einem Gesellschafterwechsel dürfen Sie Verluste für eine spätere Verrechnung mit Gewinnen mitnehmen. Zumindest hält das Bundesverfassungsgericht den seit 2008 geltenden § 8c KStG für verfassungswidrig.
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