Einschränkung der Missbrauchsvermeidungsvorschrift
Der Bundesfinanzhof hat in einem Urteil klargestellt, dass nicht jede nachträgliche Entnahme als missbräuchlich angesehen werden kann. Damit hat der BFH mit seinem Urteil zur Verlustverrechnung bei Kommanditisten die Missbrauchsvermeidungsvorschrift eingeschränkt.