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Verlustzuweisung
  • FUCHS-Briefe
  • Eigentümeränderung bei Vermögensverwaltender Gesellschaft

Jahresverluste können vollständig an Neugesellschafter übertragen werden

Grundsätzlich wird der Gesellschaftsvertrag einer vermögensverwaltenden Gesellschaft und die darin festgelegte Gewinnverteilung nur mit Wirkung für die Zukunft geändert. Scheiden während des Jahres ein oder mehrere Gesellschafter aus, lässt der Bundesfinanzhof aber eine Ausnahme zu. Die Begründung dafür ist bemerkenswert.
  • FUCHS-Briefe
  • Steuerliche Neuregelung geplant

Betrieb: Verlustvorträge bleiben erhalten

Verlustvorträge sollen bei neuen Anteilseignern nicht mehr in jedem Fall wegfallen. Erforderlich ist aber ein Weiterführen der Geschäfte.
  • FUCHS-Briefe
  • Steuern | Verluste

Vorsicht bei Modellen

Steuersparanlagen müssen individuell gestaltet werden. Sonst geht der Steuervorteil verloren.
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