Vorgetäuschter Eigenbedarf wird teuer
Einer Kündigung wegen Eigenbedarfs können sich Mieter oftmals nur schwer entziehen. Der Bundesgerichtshof (BGH) mahnt deshalb generell eine genaue Prüfung an. In jedem Fall kommt der Vermieter in arge Bedrängnis, wenn seine Angaben sich als falsch erweisen.