Wenn der Mieter früher gehen soll
Um umfangreiche Renovierungsarbeiten durchführen zu können, beendete eine Vermieterin die Mietverträge vorzeitig und zahlte dafür Abfindungen. Die wollte sie steuerlich geltend machen. Das Finanzamt wollte ihr das nicht durchgehen lassen. Der Fall landete vor dem Bundesfinanzhof.