Krach vor der Haustür kein Grund für Mietkürzung
Baggern, Hämmern, kreischende Kreissägen – das alles gehört zu einer Baustelle und nervt die Bewohner in den benachbarten Häusern. Mieter verlangen vom Vermieter, dass er das abstellt, obwohl er dazu nicht die Macht hat. Um ihrer Forderung Nachdruck zu verleihen, kürzen sie die Miete. Der Bundesgerichtshof (BGH) musste urteilen.