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Versicherungsschutz
  • FUCHS-Briefe
  • In aller Kürze

Geld von der Versicherung ist eine Betriebseinnahme

Geld von der Versicherung für einen Unfallschaden am Firmenwagen ist in voller Höher eine Betriebseinnahme. Das hat das Finanzgericht Nürnberg jetzt klargestellt. Bei einem gemischt genutzten Firmenwagen kann sich der Betriebsinhaber zwar entscheiden, ob er den Wagen zum Betriebsvermögen zählt oder nicht. Entscheidet er sich dafür, kann er alle Kosten als Betriebsausgaben absetzen. Im Umkehrschluss gilt dann aber auch, dass alle Zahlungen, beispielsweise die einer Versicherung nach einem Unfall, Betriebseinnahmen sind. Urteil FG Nürnberg vom 7.12.2017, Az.: 6 K 1148/16
  • FUCHS-Briefe
  • Sozialgericht weist Klage ab

Brauereinachmittag ist keine betriebliche Veranstaltung

Monteure, die in München bei einer Brauerei im Einsatz sind, können Glück haben: Wenn es zeitlich passt bekommen sie eine Einladung zum Oktoberfest ins Festzelt zum Brauereinachmittag. Der Rückweg ins Hotel endete in diesem Fall allerdings als Desaster.
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  • In aller Kürze

Recht: Zusatzversicherung ist steuerfreier Sachlohn

Eine Gruppenkrankenversicherung für Arbeitnehmer bleibt Sachlohn, der bis zum Wert von 44 Euro pro Monat nicht versteuert werden muss. Das hat der BFH jetzt in einem aktuellen Urteil (VI R 16/17) bestätigt. Im Urteilsfall schloss der Arbeitgeber des Klägers für die Mitarbeiter des Unternehmens bei zwei Versicherungen eine Zusatzkrankenversicherung für Vorsorgeuntersuchungen, Stationäre Zusatzversicherung und Zahnersatz ab.
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  • Das Vermögen vor „Verprassen“ schützen

Lebensversicherungen klug für die Erbfolge einsetzen

Familienvermögen zu bewahren, ist ein hohes Gut für die meisten Vermögenden. Die Weitergabe mit der „warmen Hand" kann helfen, Steuern zu sparen. Doch die frühe Weitergabe an Kinder und Kindeskinder birgt Risiken. Aber man kann sein Vermögen dennoch vor „Verprassen" schützen.
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  • Keine Kündigung der Betriebsrente nach Kassenlage

Chef muss Direktversicherung behüten

Knapp acht Millionen Verträge mit Direktversicherungen haben Arbeitgeber abgeschlossen, um für das Rentenalter ihrer Beschäftigten vorzusorgen. Chefs müssen diese hüten wie ihren Augapfel.
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  • Betriebliche Veranlassung fehlt

Arztbesuch nicht versichert

Arztbesuche während der Arbeitszeit unterliegen nicht der Versicherungsschutz der Gesetzlichen Unfallversicherung. Als Wegeunfall gelten sie erst ab einer Verweildauer beim Arzt von mindestens zwei Stunden, entschied das Sozialgericht Dortmund.
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Auch angetrunken geschützt

Der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung gilt bei betrieblich veranlassten Veranstaltungen auch für angetrunkene Mitarbeiter. Dies meint jedenfalls das Sozialgericht Dortmund.
  • Ruhestandsvorsorge für Freiberufler

Versorgungswerke: Enttäuschung voraus

Auch die Versorgungswerke für Freiberufler, z. B. Ärzte, kochen nur mit Wasser. Unternehmer sollten deshalb den Ruhestand rechtzeitig durchplanen.
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  • Schäden gewöhnlich unterschätzt

Gegen Cybercrime versichern

14,7 Mio. Schadensfälle durch Cyberverbrechen im Jahr  gibt es laut Schätzungen deutschlandweit. Auch Industrieunternehmen können sich dagegen versichern.
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  • Versicherung von Gewerberäumen

Vor Terror schützen

Immobilien können zusätzlich gegen Terrorismusfolgen versichert werden. Eine Prüfung im Einzelfall ist aber geboten.
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  • Wohnungseigentümergemeinschaften

Haftungsfalle Beirat

Verwaltungsbeiräte von Wohnungseigentümergemeinschaften tragen erhebliche Haftungsrisiken. Versicherung und Selbstbeschränkung machen diese kalkulierbar.
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  • Altersvorsorge

Absicherung kostet

Die gesetzliche Altersversorgung über Rentenkassen wird künftig nicht ausreichen, um den gewohnten Lebensstandard zu halten.
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  • Schadensfall bei Brand

Wann die Versicherung zahlt

Versicherungsleistungen sind keine Mieteinnahmen. Sie können aber als Leistung für den Wertverlust als Einnahme angerechnet werden.
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  • FUCHS-Briefe
  • Vermögensaufbau

Risiken beachten

Längere Ausfälle durch Krankheit oder Unfall können die wirtschaftliche Existenz eines Unternehmers gefährden. Wie für solche Fälle vorgesorgt werden kann.
  • FUCHS-Briefe
  • Unternehmen

Wetterfolgen vorbeugen

Die Hochwassergefahr in Deutschland ist gestiegen. Unternehmen müssen sich daher mit Präventionsmaßnahmen befassen.
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  • Personal

Kein Versicherungsschutz

Gesetzlicher Unfallschutz bei betrieblichen Veranstaltungen gibt es nur, wenn alle Beschäftigten daran teilnehmen können.
  • FUCHS-Briefe
  • Personal

Betrunken – aber versichert

Auch Stürze unter Alkoholeinfluss können bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung geltend gemacht werden.
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