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Verwalter
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  • Verhältnis Verwalter Eigentümer

Einzelner Eigentümer hat gegenüber dem Verwalter keine Rechte

Analysis
© H_Ko / stock.adobe.com
Ein Eigentümer eine Eigentumswohnung verlangt vom Verwalter Einsicht in die Kontoauszüge. Der Verwalter lehnt ab und es kommt zur Klage, die jetzt das Landgericht Frankfurt entschied.
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  • Aufgabenübertragung Eigentümerversammlung

Verwalter muss selbst Einladen

Immobilien
Reihenhäuser in einer Stadt. © Felix Schumpelick / Fotolia
Wird zu einer Eigentümerversammlung durch einen vom Verwalter beauftragten Dritten eingeladen, sind sämtliche dort getroffene Beschlüsse nichtig. Dies hat das Landgericht (LG) Frankfurt a.M. entschieden.
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  • Sonderregeln verlängert

Immobilieneigentümer können aufatmen

Balkon-Fassade ein Wohngebäudes mit großen Fenstern
Außenfassade einer Wohnung. Copyright: Pixabay
Die Sonderregelungen für Wohnungseigentümer zur Verwalterbestellung wurden verlängert. Sie gelten jetzt noch bis in das Jahr 2022 hinein.
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  • Ladung zur Eigentümerversammlung

Werdender Eigentümer hat schon Rechte

Jährlich werden in Deutschland 320.000 Eigentumswohnungen verkauft - und das bei einem Bestand von gut fünf Millionen. Für den Verwalter und die Miteigentümer ist daher eine frühe Information über einen Verkauf wichtig. Denn die neuen Eigentümer haben schon sehr früh Rechte.
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  • Mehrheitsfindung auf der Eigentümerversammlung

Verwalter darf auch nicht umsetzbare Beschlüsse verkünden

Alle Wohnungseigentümer unten einen Hut zu bringen oder wenigstens belastbare Mehrheiten zu organisieren, ist für den Hausverwalter oft schwierig. Möglichst viel Transparenz für alle Beteiligten ist deshalb oberstes Gebot. Verwalter müssen ihr Verhalten vor allem sorgfältig begründen, wenn Beschlüsse gerichtlich angefochten werden.
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  • Mängel am Gemeinschaftseigentum

Ein Verwalter muss seinen Job machen

Um die Pflichten von Hausverwaltern bei Eigentumswohnungen gibt es immer wieder Streit. Gehört es zu den Aufgaben einer Verwaltung, Hinweisen auf Mängel und Schäden am Gemeinschaftseigentum nachzugehen und den Wohnungseigentümern Handlungsoptionen aufzuzeigen?
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  • Verwalterbestellung nicht ordnungsgemäß

Über alle Bewerber ist abzustimmen

Bei der Wahl eines Verwalters für die Wohnungs-Eigentümer-Gemeinschaft (WEG) sind Regeln einzuhalten. Gibt es mehrere Bewerber, dann ist über jeden einzeln abzustimmen.
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  • Abrechnung fällt noch an

Ausgeschiedener Verwalter muss noch abrechnen

Wird die Verwalterin einer Wohneigentumsanlage abberufen, ist das oft mit Ärger und schlechter Stimmung verbunden. Aber darf eine Verwalterin aus Verärgerung einfach so die Brocken hinschmeißen?
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  • Verwalter muss nur Namen und Anschriften mitteilen

E-Mail-Adressen bleiben Verschlusssache

Ziemlich aus der Zeit gefallen ist das Urteil des Landgerichts (LG) Düsseldorf. Obwohl der E-Mail-Verkehr die gute alte gelbe Post fast ersetzt hat, haben die Immobilienbesitzer keinen Anspruch auf die Mail-Adressen der Miteigentümer.
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  • Mitwirkungsrechte sind zu beachten

Nicht befugt – nichts beschlossen

Zerstrittene Wohnungseigentümer tragen ihre Konflikte gerne auch in Eigentümerversammlungen aus. Aber: Wer kann überhaupt diese Beratung rechtsverbindlich einberufen? Darüber musste jetzt das Amtsgericht Bonn entscheiden.
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