Zusatzklausel sichert die Verwaltungskosten
Wenn er die Verwaltungskostenpauschale im Mietvertrag nicht extra ausweist, bleibt der Vermieter auf diesen Kosten sitzen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Der Vermieter hat zwei Optionen: 1. Er preist die Pauschale in die Grundmiete (Nettomiete) ein oder 2. er weist sie gesondert im Mietvertrag aus; dann ist aber eindeutig zu regeln, dass sie zur Nettomiete zählt.
Urteil: BGH vom 19.12.2018, Az.: VIII ZR 254/17
Urteil: BGH vom 19.12.2018, Az.: VIII ZR 254/17