Steuerlicher „Fremdvergleich“ auch bei Schwager und Schwägerin nötig
Immer wieder ein gefundenes Fressen für den Fiskus: Angehörigenverträge. Sie müssen dem „Fremdvergleich" standhalten. Das bedeutet: Würde man die Konditionen auch einem fremden Dritten einräumen? Der BFH sieht diese Notwendigkeit nicht nur im engsten Familienkreis.