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Steuerlicher „Fremdvergleich“ auch bei Schwager und Schwägerin nötig

Vertrag, Vertragsabschluss
Steuerlicher „Fremdvergleich“ auch bei Schwager und Schwägerin nötig Copyright: Pixabay
Immer wieder ein gefundenes Fressen für den Fiskus: Angehörigenverträge. Sie müssen dem „Fremdvergleich" standhalten. Das bedeutet: Würde man die Konditionen auch einem fremden Dritten einräumen? Der BFH sieht diese Notwendigkeit nicht nur im engsten Familienkreis.
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Bei Angehörigen wird hingeschaut

Seien Sie vorsichtig bei Geschäften mit Verwandten. Denn hier schaut das Finanzamt immer besonders genau hin.
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Zumindest bei Darlehen unter Verwandten können Sie jetzt flexibler vorgehen als bisher.
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