Aufzeichnung ohne Beweiskraft
Der Einsatz von Videokameras zur Überwachung der Beschäftigten im Betrieb ist umstritten. Ohne Zustimmung und Kontrolle geht in Deutschland in Sachen Datenkontrolle durch den Arbeitgeber ohnehin nicht sonderlich viel. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Niedersachsen hat jetzt die Grenzen nochmal klar gezogen.