Vorarbeitergehalt ist aufgabenabhängig
Arbeitgeber sollten genau darauf achten, wie sie ihre Beschäftigten einsetzen. Übernimmt jemand die Aufgaben eines Vorarbeiters, hat er Anspruch auf eine angemessene Bezahlung, auch wenn der Arbeitgeber keine entsprechende schriftliche Vereinbarung geschlossen hat.