Vorfälligkeitsentschädigung bei Vertragsfehlern einbehalten
Wer einen Vertrag vorzeitig kündigt, zahlt der Bank dafür eine vereinbarte Entschädigung. Wenn die aber nicht richtig im Vertrag ausgearbeitet wurde, kann der Kunde diese zurückfordern. Das dürfte bei vielen Genossenschaftsbanken der Fall sein.