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Vorgesetzte
  • FUCHS-Briefe
  • Fristlose Kündigung bei Gewalt am Arbeitsplatz

Tätlicher Angriff rechtfertigt sofortige Entlassung

Arbeitgeber können bei tätlichen Angriffen, selbst bei einem vorausgegangenen Streit, fristlos kündigen. Das Landesarbeitsgericht Hamm entschied, dass körperliche Integrität am Arbeitsplatz stets zu schützen ist.
  • Fristlose Kündigung: Körperliche Gewalt gegenüber Vorgesetzten führt zu sofortigem Jobverlust

Kein Platz für Respektlosigkeit: Die rechtlichen Folgen von Beschimpfungen am Arbeitsplatz

Der Betrieb ist kein Ponyhof, mitunter herrschen raue Sitten. Aber darf das so weit gehen, dass ein seit über fünf Jahren beschäftigter Be- und Entlader eines Logistikunternehmens seinen Gruppenleiter verbal und tätlich angreifen kann? Die Firma kündigte dem Mitarbeiter, das Landesarbeitsgericht (LAG) Niedersachen musste über die Rechtsmäßigkeit befinden.
  • FUCHS-Briefe
  • Hohes Risiko für Mitarbeiter und Unternehmen

Jeder zweite Chef duldet Maschinen-Manipulation

Industrietechnik
Industrietechnik © Eisenhans / stock.adobe.com
Fast jeder vierte Arbeitsunfall passiert, weil die Schutzeinrichtungen an Maschinen manipuliert wurden. Das ist ein gefährlicher Trend, der nach Schätzung der IFA-Experten jährlich 10.000 tödliche Arbeitsunfälle nach sich zieht. Unternehmen und Chefs akzeptieren die Manipulation sogar oftmals und gehen dadurch hohe Risiken ein.
  • FUCHS-Briefe
  • Eine verhältnismäßige Abmahnung

Vorgesetzten beleidigen geht gar nicht

Einen Lügner sollte niemand seinen Chef nennen. Passiert das trotzdem, ist eine Abmahnung nach dieser Beleidigung die Regel. Die hat auch vor den Arbeitsgerichten Bestand.
  • FUCHS-Briefe
  • Auslassen in Arbeitszeugnissen wird negativ gewertet

Hinweis auf Vorgesetzte darf nicht fehlen

In Arbeitszeugnissen können Sie durch Auslassen Fehler machen. Heben Sie bspw. das gute Verhältnis zu Kollegen hervor, lassen Sie das zu Vorgesetzten aber aus, können Sie nachträglich gerichtlich zur Korrektur gezwungen werden.
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