Arbeitgeber-Ehegatten bei Wertguthaben nicht übervorteilen
Wer zu viel auf einmal will, bekommt am Ende gar nichts. So kann es auch bei Wertguthaben gehen, wenn entsprechende Verträge unter Eheleuten aufgesetzt werden. Gehen die vertraglichen Risiken zu sehr zu Lasten des Arbeitsgebers, pfeift der Fiskus das Spiel vorzeitig ab.