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Vorsteuerabzug
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  • Viele Sonderregeln für Unternehmer

Steuern sparen mit Ukraine-Hilfen

Gleich vier BMF-Schreiben erschaffen dem helfenden Unternehmer ein Konvolut an möglichen Steuervergünstigungen. Diese sind im Zusammenhang zu sehen. Und sollten auch in der Planung so eingesetzt werden. FUCHSBRIEFE erläutern den Synergieeffekt. Und auch die teilweise etwas sperrigen steuerlichen Hintergründe. Ein Hexenwerk ist das dann nicht mehr
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  • Auf die Verwendung der Güter kommt es an

Streit um Vorsteuerabzugsrecht der Einfuhrumsatzsteuer

LKW fährt auf einer Autobahn bei Dämmerung
LKW fährt auf einer Autobahn bei Dämmerung. © Tomasz Warszewski / stock.adobe.com
Ein Logistikdienstleister liefert regelmäßig Waren für Kunden nach Deutschland. Auf diese Dienstleistung entfällt die Einfuhrumsatzsteuer, die das Unternehmen als Vorsteuerbetrag abziehen wollte. Doch das Finanzamt widersprach. Der Bundesfinanzhof hat in dem Streit nun ein höchstrichterliches Urteil gefällt.
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  • Bundesfinanzhof bekräftigt Kostengrenze

Vorsteuerabzug für Kochevent mit Arbeitnehmern

Personen in einem Kochkurs stehen vor einer Arbeitsfläche mit Obst und Gemüse
Personen in einem Kochkurs stehen vor einer Arbeitsfläche mit Obst und Gemüse. © golubovy / stock.adobe.com (Symbolbild mit Fotomodell)
Firmenevents sind eine beliebte Möglichkeit, um aus dem Trott des Arbeitsalltags auszubrechen und seinem Team etwas Gutes zu tun. Dabei gilt aber, dass die Kosten nicht aus dem Ruder laufen dürfen. Andernfalls geht der Vorsteuerabzug verloren.
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  • Wichtiges Urteil für Holdinggesellschaften

Vorsteuerabzug für Führungsholdings kennt Grenzen

Goldenes Eingangsschild des Bundesfinanzhof
Bundesfinanzhof. © dpa
Der Bundesfinanzhof (BFH) fällt ein wegweisendes Urteil zum Vorsteuerabzug bei Gesellschafterbeiträgen. FUCHSBRIEFE sagen Ihnen, welche Auswirkungen dieses Urteil für Holdinggesellschaften hat.
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  • Bei Reparaturen muss die Verursachung der Eingangsleistung berücksichtigt werden, nicht nur deren Verwendung

BFH-Urteil zum Vorsteuerabzug bei Reparaturen: Verursachung statt Verwendung entscheidend

Solaranlagen auf den Dächern von Backstein-Reihenhäusern
Solaranlagen auf den Dächern von Backstein-Reihenhäusern. © DutchScenery / Getty Images / iStock
Ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs klärt eine bisher oft übersehene Zuordnungsfrage beim Vorsteuerabzug. Erfahren Sie, welche Bedeutung das Urteil hat und für wen es relevant ist.
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  • Bundesfinanzhof lockert die Zuordnungsfristen zu betrieblich oder privat

Offensichtliche Zuordnung muss nicht angegeben werden

Dokumente, im Hintergrund zwei Modellhäuser
Dokumente, im Hintergrund zwei Modellhäuser. © smolaw11 / stock.adobe.com
Manche Gegenstände und Objekte - z.B. Immobilien - werden sowohl betrieblich als auch privat genutzt. Für das Finanzamt ist das eine relevante Unterscheidung. Ein Unternehmer ging davon aus, dass das in seinem Fall doch offensichtlich sei - und wurde durch den Bundesfinanzhof darin bestärkt.
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  • Bundesfinanzhof mit penibler Prüfung

Steuern sparen mit Ehegatten-Vorschaltmodell

Bundesfinanzhof
Bundesfinanzhof © Marc Müller / dpa / picture alliance
Um Steuern zu sparen, leaste ein Arzt ein Auto von seiner Ehefrau. Damit wollte er den Vorsteuerabzug kassieren. Das Finanzamt witterte einen Gestaltungsmissbrauch und ein "Scheingeschäft". Der Bundesfinanzhof prüfte darum gründlich und stellte klare Kriterien auf.
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  • Vorsteuerabzug für Outplacement-Rechnungen

Bundesfinanzhof sieht klare Interessenlage

Ein Brief und eine Kündigung
Brief und Kündigung. © Stadtratte / Getty Images / iStock
Unternehmen, die Mitarbeiter entlassen wollen, setzen oft Outplacement-Berater ein. Die Frage ist aber, ob diese Beratung im Interesse des Unternehmens oder der Mitarbeiter ist. Davon hängt ab, ob für die Rechnungen Vorsteuer abgezogen werden kann oder nicht. Der Bundesfinanzhof hat das jetzt entschieden.
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  • Kostenloses E-Auto laden kann umsatzsteuerpflichtig sein

Steuern auf verschenkten Lade-Strom

E-Mobil beim laden
E-Mobil beim Laden. (c) Tom-Hanisch/Fotolia
Für den Einzelhandel sind kostenlose E-Ladestationen eine gute Möglichkeit, um Kunden für sich zu begeistern. Schnell auf dem Supermarktparkplatz das Auto laden und gleichzeitig einkaufen und im besten Fall etwas länger im Geschäft verweilen. Doch diese Praxis hat auch steuerliche Tücken.
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  • BFH setzt EuGH-Urteil durch

Keine Steuer auf unentgeltliche Wertabgabe

Finanzämter kommen ja manchmal auf komische Ideen. Ein Steinbruch-Unternehmen brauchte einen Straßenausbau. Es übernahm alle Kosten und stellte die Straße der Stadt unentgeltlich zur Verfügung. Das Finanzamt verweigerte den Vorsteuerabzug für die Baukosten. Und wollte gleich noch Mehrwertsteuer kassieren. Der Fall landete vor dem Bundesfinanzhof.
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  • Bundesfinanzhof folgt Fiskus

Mehrere Berichtigungszeiträume bei Gebäuden

Sie bauen. Und warten nicht bis alles fertig ist, sondern nutzen jeden Baufortschritt zur weiteren Inbetriebnahme. Das hat Folgen für die Umsatzsteuer.
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  • Das Home-Office renovieren

Toilette geht, Dusche nicht

Das Home-Office wird gerade in vielen Arbeitsverhältnissen zum Dauerzustand. Da ist es nicht ungewöhnlich, wenn der Chef die Räumlichkeiten im Haus des Arbeitnehmers für die Firma anmietet. Wird dann noch renoviert, ist sogar ein Vorsteuerabzug möglich. Aber nicht für alles …
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  • Rechnungskorrektur und Umsatzsteuer

Berichtigung wirkt immer zurück

Das passiert in jeder Buchhaltung: Eine Rechnung wird ausgestellt, muss aber korrigiert werden. Weil im Empfängerland keine Mehrwertsteuer anfällt, weil die Adresse nicht stimmt etc. Doch wie verhält es sich dann mit dem Vortsuerabzug? Der Bundesfinanzhof hat dazu jetzt ein wichtiges Urteil gefällt.
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  • Mit dem Finanzamt wegen des Vorsteuerabzugs im Clinch

EuGH könnte Zuordnungsfrist verlängern

Unternehmer, die nach deutscher Rechtsaufassung zu spät die Zuordnung von Gütern zum Privat- bzw. unternehmerischen Vermögen vorgenommen haben und daher keinen Vorsteuerabzug ausüben dürfen, können neu hoffen. Der Bundesfinanzhof hat selbst Zweifel an dieser Praxis bekommen.
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