Streit um nachehelichen Unterhalt
Im Streit um die Zahlung von nachehelichem Unterhalt hatte das Finanzgericht eine positive Entscheidung getroffen. Es akzeptierte die Anrechnung der Prozesskosten als Werbungskosten. Der Bundesfinanzhof hat dieses Urteil nun aufgehoben - aber eine andere Tür zur Berücksichtigung der Kosten aber nicht geschlossen.