Vergessene Aufwendungen lassen sich nicht nachholen
Klar, das kann vorkommen: Sie lassen Reparaturen am eigenen Haus oder in der eigenen Wohnung durchführen, vergessen aber, diese in der Steuererklärung aufzuführen. Das fällt Ihnen dann siedendheiß Jahre später ein, vielleicht beim Wochenendbesuch von Freunden, die das Thema auch gerade auf der Agenda haben. Doch dann kann es für die Geltendmachung schon zu spät sein.