Arbeitslohn für Wertguthabenkonto bei "Störfall" steuerpflichtig?
Einzahlungen auf ein Wertguthabenkonto begründen regelmäßig keinen Lohnanspruch, sondern zukünftige Lohnzahlung. Arbeitnehmer sichern sich durch ein Wertguthabenkonto den Anspruch auf spätere Lohnzahlung und somit den Steuervorteil in der Rentenzeit. Doch was ist, wenn eine außerordentliche Zahlung wegen eines betrieblichen "Störfalls" fließt?