Produktwerbung mit Testergebnis braucht präzise Quellenangabe
Händler, die mit Testsiegeln werben, müssen besonders sorgfältig bei der Gestaltung von Prospekten oder Internetauftritten vorgehen. Zu den bereits geltenden Kriterien Wahrheit, Sachlichkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Transparenz hat das Oberlandesgericht (OLG) Köln jetzt ein weiteres hinzugefügt.