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Wohnanlage
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  • Mieter dürfen nicht uneingeschränkt umbauen

Anspruch auf Ladesäulen eingeschränkt

Schematische Darstellung E-Auto mit Ladesäule
Schematische Darstellung E-Auto mit Ladesäule. Copyright: Pixabay
Seit Dezember 2020 haben Mieter einen Anspruch auf bauliche Veränderungen zur Einrichtung von Ladesäulen für E-Autos. Vermieter müssen Eingriffe in die bauliche Substanz ihres Mietobjektes dulden. Der Rechtsanspruch ist aber keineswegs grenzenlos, so das Amtsgericht (AG) München.
  • FUCHS-Briefe
  • In einer Wohnanlage hat auch eine Kita ihren Platz

Kinderlärm ist kein Problem

Sperrig aber nützlich: Laut § 22 des Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) sind Geräusche durch Kitas und Spielplätze "keine schädliche Umwelteinwirkung". Strittig war in einem Fall vor dem Bundesgerichtshof (BGH), ob diese Regelung auch ein Familienbegegnungszentrum in einem Wohnhaus einschließt.
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