Anspruch auf Ladesäulen eingeschränkt
Seit Dezember 2020 haben Mieter einen Anspruch auf bauliche Veränderungen zur Einrichtung von Ladesäulen für E-Autos. Vermieter müssen Eingriffe in die bauliche Substanz ihres Mietobjektes dulden. Der Rechtsanspruch ist aber keineswegs grenzenlos, so das Amtsgericht (AG) München.