Schätzung der Wärmemenge ist erlaubt
Wasserzähler und Wärmemengenzähler unterliegen dem Maß- und Eichgesetz. Deshalb sind sie alle fünf Jahre auszutauschen. Trotz dieser regelmäßigen Wartung können die Messgeräte defekt sein. Wie der Eigentümer in diesem Fall eine ordentliche Abrechnung hinbekommt, hat der Bundesgerichtshof (BGH) geklärt.