Hier können Sie zwischen der Ansicht für Geschäftskunden und Privatkunden wechseln.
Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
Geschäftskunde
Privatkunde
0,00 €
Wohneigentum
  • FUCHS-Briefe
  • Verhältnis Verwalter Eigentümer

Einzelner Eigentümer hat gegenüber dem Verwalter keine Rechte

Analysis
© H_Ko / stock.adobe.com
Ein Eigentümer eine Eigentumswohnung verlangt vom Verwalter Einsicht in die Kontoauszüge. Der Verwalter lehnt ab und es kommt zur Klage, die jetzt das Landgericht Frankfurt entschied.
  • FUCHS-Briefe
  • Lösung bei defekten Wärmemengenzählern

Schätzung der Wärmemenge ist erlaubt

Heizungsthermostat, darunter Geldscheine
Heizungsthermostat, darunter Geldscheine. (c) Thomas Kaltenbach / Panthermedia
Wasserzähler und Wärmemengenzähler unterliegen dem Maß- und Eichgesetz. Deshalb sind sie alle fünf Jahre auszutauschen. Trotz dieser regelmäßigen Wartung können die Messgeräte defekt sein. Wie der Eigentümer in diesem Fall eine ordentliche Abrechnung hinbekommt, hat der Bundesgerichtshof (BGH) geklärt.
  • FUCHS-Briefe
  • Wasserschaden im Sonder- und Gemeinschaftseigentum

WEG muss Selbstbeteiligung alleine bezahlen

Wasserschaden
Wasserschaden. Copyright: Pixabay
Wasserschäden in einer Wohnanlage sind versichert. Damit die Versicherungsprämie nicht zu hoch ist, gibt es einen Selbstbehalt. Streit gab es in einem Fall darum, wer diesen zu bezahlen hat, weil Schäden in der Wohnung und im Gemeinschaftseigentum entstanden waren.
  • FUCHS-Briefe
  • Vermieter muss zeitnah eine Kündigung aussprechen

Wohnungs-Kündigung nicht vertrödeln

Jedes Jahr streiten sich Mieter und Vermieter mehr als 225.000 Mal vor den Amts- und Landgerichten in Deutschland, wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden ermittelt hat. Das Mietrecht ist sehr komplex, selbst Juristen kennen sich nicht in jedem Winkel der Gesetzbücher aus. Auch Vermieter müssen immer wieder lernen, wie sie zu ihrem Recht kommen. Die Einhaltung von Fristen ist dabei ein wichtiges Thema, wie jetzt das Landgericht (LG) Leipzig bestätigte.
  • FUCHS-Briefe
  • Wohnimmobilien mit Zukunft

Investieren in Aufstiegsregionen

Einigen Regionen ist in den vergangenen Jahren ein starker Aufstieg gelungen. Die wirtschaftliche Lage dort hat sich wesentlich verbessert. Das zeigt eine Studie des IW. Auch in Zukunft ist mit einer guten Entwicklung der Regionen zu rechnen. Das hat Auswirkungen auf die jeweiligen Immobilienmärkte.
  • FUCHS-Briefe
  • Bausubstanz wird vernachlässigt

Berliner Mietendeckel bedroht Renditen

Der Berliner Mietendeckel bedroht die Renditen für Wohninvestments. Mieterhöhungen sind demnach nur in Höhe des Inflationsausgleichs erlaubt. Noch ist zwar nicht sicher, dass der Mietendeckel einer Überprüfung durch die Gerichte standhält. Haben diese aber keine Einwände, wird er fünf Jahre gelten und kann danach um weitere fünf Jahre verlängert werden. Investoren müssen daher verstärkt auf eine Zahl achten.
  • FUCHS-Briefe
  • Feuersicherheit wird in Großbritannien groß geschrieben

Unverkäufliche Eigentumswohnungen

Brennendes Haus
UK: Eigentumswohnungen mit erhöhter Brandgefahr Quelle: Pixabay
Die Feuersicherheit von Wohnhäusern und darin befindlichen Eigentumswohnungen wird in Großbritannien groß geschrieben. Anlass sind Brandkatsrophen der jüngeren Zeit. Für Eigentümer hat das schwer wiegende Folgen.
  • FUCHS-Briefe
  • Einheitliche Anschaffung bringt Vorteile

Im Zweifel zwei Rauchmelder

Rauchmelder gehören heute zur Standardausstattung von Wohnungen. Aber darf die Gemeinschaft der Eigentümer neue Warngeräte in allen Wohnungen einbauen, auch wenn einige Eigentümer ein solches Gerät schon haben?
  • FUCHS-Briefe
  • Zahlreiche Förderprogramme

Kalkulieren beim Sanieren

Zahlreiche Förderprogramme helfen Immobilienbesitzern bei Sanierung und Maßnahmen der Energieeffizienz.
  • FUCHS-Briefe
  • Neuer Eigentümer darf prüfen

Recht auf Besichtigung

Sie haben das Recht, eine von Ihnen gekaufte, vermietete Eigentumswohnung zu besichtigen.
  • FUCHS-Briefe
  • Wohneigentum

Nur die Gemeinschaft darf klagen

Wohnungseigentümer beschäftigen oft die Gerichte. Aber nicht der einzelne Eigentümer, nur sie gemeinsam dürfen nach entsprechendem Beschluss Klage einreichen
Zum Seitenanfang