Keine Vertragseinsicht der Miteigentümer vor Vermietung oder Verkauf
Für Eigentümer von Wohnungen ist die Teilungserklärung ein wichtiges Dokument. Bestandteil ist die Gemeinschaftsordnung, die die Rechte und Pflichten der Eigentümer untereinander festlegt. Der Bundesgerichtshof (BGH) musste klären, ob in diesem Vertrag auch die Vorlagepflicht von Miet- oder Kaufverträgen vorgeschrieben werden kann.