Spüle und Herd zählen nicht, Parkplatz schon
Erhöht der Parkplatz in der Nähe zur Wohnung den Wohnwert und rechtfertigt damit eine Mieterhöhung? Wie verhält es sich mit Kücheneinrichtungen, die der Mieter beim Einzug dem Vermieter abgekauft hat? Beide Punkte mussten jetzt Berliner Gerichte klären.