In Deutschland gibt es derzeit kaum noch Mittelständler, die keinen Zahlungsverzug bei ihren Kunden erleben. Dagegen fallen die Zahlungsverzögerungen in Westeuropa deutlich geringer aus.
Der steile Zinsanstieg hat viele Unternehmen in Schwierigkeiten gebracht. Das hat sich in der Zahlungsmoral gezeigt und manifestiert sich in steigenden Ausfallraten. Allerdings verbessern sich beide Faktoren angesichts des stabilisierten Zinsniveaus gerade. Für eine Entwarnung ist es dennoch zu früh.
In der Lebensmittelbranche sinkt die Zahlungsmoral. Die Zahl der Unternehmen, die verspätet oder gar nicht mehr zahlen, steigt in diversen Segmenten der Branche signifikant an. Darauf hat der international tätige Kreditversicherer Atradius hingewiesen.
Eine EU-Regelung zum Zahlungsverzug könnte das genaue Gegenteil dessen bewirken, was damit beabsichtigt ist. Es bestehe die Gefahr, dass die Zahl der Insolvenzen stark in die Höhe geht. Denn künftig sollen Rechnungen spätestens 30 Tage nach Erhalt bezahlt werden - oder es solle automatisch Verzugszinsen anfallen.
Immer mehr Unternehmen beschweren sich (wieder) über die sinkende Zahlungsmoral ihrer Partner. Bislang ist das "nur" Zurück zu der Normalität, die vor der Corona-Krise herrschte. Daraus könnte aber ein Problem für KMU werden.
Weltweit lassen sich Unternehmen immer mehr Zeit, um ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Das ist ein wichtiger Befund, um den Zustand der Weltwirtschaft korrekt zu beschreiben. Deutschland steht dabei noch gut da. Ein Grund zur Entwarnung ist das nicht.
FUCHS-Briefe
Verzögerungen nehmen zu, Fristen werden ausgeweitet
In der Corona-Pandemie hatte die Zahlungsdisziplin bei Unternehmen auch in Polen deutlich zugenommen. Nun zeigen Befragungen aber, dass es die polnischen Unternehmen mit der Pünktlichkeit nicht mehr so genau nehmen.
FUCHS-Briefe
Verjährungsfristen und Aufschubmöglichkeiten beachten
Immer mehr Unternehmen klagen darüber, dass Zahlungen verspätet oder im schlimmsten Fall gar nicht getätigt werden. Wenn das eintritt, bleibt Unternehmen oft nur der Rechtsweg, um an die ihnen zustehende Bezahlung zu gelangen. Gerade zum Jahreswechsel gibt es dann immer wieder wichtige Fristen zu beachten.
FUCHS-Briefe
Automatisiertes Mahnwesen hilft gegen längeren Zahlungsverzug
Mahnprogramme können Liquidität sichern. Copyright: Pixabay
Unternehmen müssen mit zunehmendem Zahlungsverzug rechnen. Denn Ende 2021 enden so gut wie alle Coronahilfen. In den kommenden Jahren wird die Zahl der Insolvenzen zunehmen. Zuvor steigt der Zahlungsverzug bei Schuldnern. Ein funktionierendes, automatisiertes Mahnwesen kann die Liquidität sichern.
Die Corona-Pandemie überlagert aus Sicht der deutschen Unternehmen derzeit alle anderen Krisen. Die Wirtschaft fährt im Krisenmodus - und verhält sich dabei disziplinierter als in den Vorjahren.
FUCHS-Briefe
Richtlinie zur Bekämpfung von Zahlungsverzug gilt auch Behörden
Wenn es um die Begleichung offener Rechnungen geht, haben die Bürger vielen Behörden etwas voraus: Sie zahlen fast immer fristgerecht. Staatliche Behörden überschreiten gerne ihre Zahlungsfristen. Aber: Ist dagegen eigentlich kein Kraut gewachsen?
Die Unternehmen schieben die Fristen für die Begleichung ihrer Rechnungen nach hinten. Schuld ist das schlechtere wirtschaftliche Umfeld. Tatsächlich müssen die Firmen aber bisher noch nicht länger auf ihr Geld warten als 2017. Das spätere Zahlungsziel ist ein Trick.
FUCHS-Briefe
Es gibt kein Gewohnheitsrecht auf Nichtzahlung der Miete
Manchmal sind Vermieter langmütig und kündigen dem Mieter nicht, auch wenn er zwei Monate mit der Miete im Rückstand ist. Aber auch bei toleranten Zeitgenossen ist irgendwann die Grenze erreicht. Wenn der Mieter sich dann auch noch auf das Gewohnheitsrecht beruft, dann ist schon mehr als dreist.
Gerade hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt entschieden, dass es im Arbeitsrecht für Verzugspauschalen keine Rechtsgrundlage gibt. Das stört das Arbeitsgericht in Dortmund allerdings nicht, genau das Gegenteil zu verkünden.
FUCHS-Briefe
Nur in Ausnahmefällen darf Zahltag hinausgeschoben werden
Ist das Entgelt monatlich neu zu berechnen, kann die Überweisung bis zum 15. des Folgemonats auf sich warten lassen. In diesem Fall muss der Arbeitgeber aber einen Abschlag zahlen.
Setzen Sie einem säumigen Mieter eine Zahlungsfrist, müssen Sie deren Ablauf unbedingt abwarten. Erst dann können Sie eine mit der Abmahnung angedrohte Kündigung aussprechen.