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Zurückzahlung
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  • Arbeitgeber sollten Kostenrisiken aus Rückzahlungsklauseln besser absichern

Rückzahlungsklauseln: Worauf Arbeitgeber achten müssen

Arbeitgeber aufgepasst: Rückzahlungsklauseln für Fortbildungskosten müssen präzise formuliert sein, sonst droht ein finanzielles Fiasko. Ein aktuelles Urteil des LAG Mecklenburg-Vorpommern erklärt eine solche Klausel für unwirksam. FUCHSBRIEFE zeigen, worauf es ankommt.
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  • Rückzahlung von Fortbildungskosten

Vorsicht vor Pauschalformulierungen

Firmen schützen ihre Investitionen in die Fortbildung durch Bleibepflichten der Mitarbeiter nach dem Lehrgang durch Vertragsklauseln. Deren Rechtmäßigkeit ist höchstrichterlich anerkannt. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Nürnberg hatte allerdings eine zu pauschale Bindungsklausel zu prüfen und sie verworfen. Das Urteil macht eine Überprüfung der von den Betrieben genutzten Verträge notwendig, um rechtlichen Problemen vorzubeugen.
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  • FASTER-Richtlinie soll 2027 in Kraft treten

EU plant einfacheres Verfahren für Quellensteuer-Erstattung

Geldstapel liegen auf einer Flagge der EU
Geldstapel liegen auf einer Flagge der EU. © DesignIt / Zoonar / picture alliance
Anleger kennen das: Sie zahlen auf Dividenden und Zinsen sowohl im Ausland als auch im Inland Steuern. Die Rückerstattung dieser Doppelbesteuerung ist möglich, aber aufwendig. Die EU will das nun deutlich erleichtern.
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  • Rückzahlung von Fortbildungskosten

Abbruch der Fortbildung kann für Mitarbeiter teuer werden

Miniatur-Stühle und eine Miniatur-Tafel stehen auf einer Tastatur
© Jane / stock.adobe.com
Zahlt ein Arbeitgeber teure Fortbildungen für seine Beschäftigten, ist eine Betriebsbindungsklausel durchaus üblich. Streit gab es bislang darüber, wie lange der Arbeitnehmer dem Betrieb die Treue halten muss. Jetzt hat ein Gericht Arbeitgebern zudem sehr umfassende Gestaltungsmöglichkeiten eingeräumt.
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  • Bindungsfrist aus Corona-Bonus

Keine Rückzahlung des Corona-Bonus nach Kündigung

Viele Beschäftigte haben einen Corona-Bonus erhalten. In allen Branchen ist eine steuer- und abgabenfreie Auszahlung bis 1.500 Euro möglich. Diese Regelung ist zuletzt bis März 2022 verlängert worden. Aber: Können Arbeitgeber mit ihren Mitarbeitern vereinbaren, dass sie den Corona-Bonus im Falle einer Kündigung zurückzahlen müssen?
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  • Rückzahlungsklauseln dürfen Arbeitnehmer nicht unangemessen benachteiligen

Rückzahlungsklausel muss auf den Einzelfall abstellen

90% der Unternehmen finden das Thema Weiterbildung wichtig. Deshalb unterstützen sie ihre Arbeitnehmer und finanzieren Schulungsmaßnahmen. Im Gegenzug verlangen sie Betriebstreue, die im Arbeitsvertrag festgeschrieben ist. Aber nicht jede Klausel übersteht eine gerichtliche Überprüfung.
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  • Arbeitgeber überweist versehentlich zu viel

Überzahlung: Tippfehler korrigierbar

Erhält ein Ex-Mitarbeiter Geld zu Unrecht, dann muss er es zurückzahlen. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt dies in § 812. Nur was ist, wenn das Geld ausgegeben ist?
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