Arbeitgeber dürfen Betriebsrat bei vielen Fehltritten auflösen
Bei schweren Pflichtverletzungen kann der Arbeitgeber einen Betriebsrat auflösen lassen. Das Arbeitsgericht Elmshorn musste jetzt entscheiden, ob kleinere Missachtungen das Ende der vertrauensvollen Zusammenarbeit rechtfertigen. Das Gericht betrat dabei juristisches Neuland.