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Zuschlag
  • FUCHS-Briefe
  • Betriebliche Übung entstanden

Rechenfehler stoppt Zulage nicht

Mann schlägt sich mit der flachen Hand gegen die Stirn, Symbolbild Fehler
Mann schlägt sich mit der flachen Hand gegen die Stirn, Symbolbild Fehler. © fizkes / stock.adobe.com
Ein Abrechnungsfehler kann sehr teuer werden, wenn er lange unentdeckt bleibt. Denn eine Korrektur ist nach der Entdeckung des Fehlers manchmal nicht mehr möglich. Das hat jetzt das Landesarbeitsgericht (LAG) Sachsen entschieden.
  • FUCHS-Briefe
  • Ohne Zuschlag keine Untervermietung

Zuschlag für Untervermietung hat Bestand

Mietvertrag mit Kugelschreiber und Schlüsseln
Mietvertrag. © Stockfotos-MG / stock.adobe.com
Dass eine Wohnung nicht ohne die Erlaubnis des Vermieters untervermietet werden darf, ist den meisten Mietern klar. Aber dürfen Sie als Vermieter für die Untervermietung einen Zuschlag zur Miete verlangen? Das Landgericht (LG) Berlin hat diesen Punkt jetzt geklärt.
  • FUCHS-Briefe
  • Betriebsratsgehalt: Keine Vorteile, aber auch keine Nachteile

Keine Schlechterstellung

Darf der Arbeitgeber das Gehalt eines freigestellten Betriebsratsvorsitzenden, der zuvor im Vier-Schicht-Betrieb gearbeitet hat, um die Zulagen kürzen? Diese Frage musste das Arbeitsgericht (ArbG) Dresden entscheiden.
  • FUCHS-Briefe
  • Mehrarbeit begründet nicht unbedingt Überstundenzuschlag

Mehrarbeit: Zuschlag nicht zwingend

Bei Teilzeitbeschäftigten ist das mit den Überstunden und den Zuschlägen so eine Sache.
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Nürnberg musste sich jetzt mit den Feinheiten beschäftigen und gibt eine klare Orientierung.
  • FUCHS-Briefe
  • Vereinbarung gilt

Auslegung einer Zusatzvereinbarung

Eine Lektion in Sachen Vertragstreue hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Mecklenburg-Vorpommern einem Arbeitnehmer verpasst. Obwohl Betrieb und Beschäftigter sich bei den Zuschlägen in einer schriftlichen Verabredung verständigten, zog der Schichtarbeiter vor das Arbeitsgericht, um auch noch den letzten Cent herauszuholen.
  • FUCHS-Briefe
  • Teure Sonntage

Sonderzuschlag für die Arbeit auch am Pfingstsonntag

Ein spitzfindiger Backwarenfabrikant kam auf die Idee, dass Pfingst- und Ostersonntage eigentlich nur stinknormale Sonntage sind, und sie deshalb nur mit dem üblichen Zuschlag zu bezahlen sind. Falsch gedacht, sagt das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf.
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