Teilwertabschreibung auf offene Immofonds möglich
Offene Immofonds: Teilwertabschreibung möglich
Haben Sie noch offene Immobilienfonds in der Bilanz, die nicht mehr gehandelt bzw. zurückgenommen werden? Auf die entsprechenden Anteile können Sie eine Teilwertabschreibung vornehmen. Voraussetzung: Der Börsenwert muss zum Bilanzstichtag unter denjenigen im Zeitpunkt des Erwerbs der Anteile gesunken sein. Und der Kursverlust muss die Bagatellgrenze von 5% der Anschaffungskosten überschreiten. Eine Bank hat ein entsprechendes Urteil jetzt beim BFH durchgesetzt.
Urteil: BFH XI R 41/17