Teilzeit-Ausbildung spart Steuern
Werbungskosten, die bei einer Ausbildung entstehen, können steuerlich abgesetzt werden. Dabei gibt es Unterschiede, die zu beachten sind. Entscheidend ist das Pensum der Ausbildung.
Alle Ausgaben, die im Rahmen einer zweiten Berufsausbildung entstehen, können als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden. Falls während dieser zweiten Ausbildung kein Einkommen erzielt wird, können die Verluste auch auf zukü...